Verwertung einschl. Transport von Siebüberläufen (AV190502) Referenznummer der Bekanntmachung: 0.4-05/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aha-region.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aha-region.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung einschl. Transport von Siebüberläufen (AV190502)
Verwertung einschl. Transport von Siebüberläufen (AV190502).
30629 Hannover
Verwertung einschl. Transport von ca. 5 000 Mg pro Jahr Siebüberläufen (AV190502)
Übergabestelle Deponie Hannover-Lahe, Bio-Abfall-Kompostwerk, Moorwaldweg 312, 30659 Hannover-Lahe.
Der Auftrag beginnt am 1.6.2021 und endet am 31.5.2022. Der Auftrag wird für die Dauer von einem Jahr, längstens jedoch bis Erreichen der maximalen Gesamtmenge vergeben. Der Vertrag ist drei Monate vor Ablauf schriftlich zu kündigen, Erfolgt dies nicht, verlängert sich die Vertragslaufzeit maximal zweimal um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bezeichnung und Anschrift der Verwertungsanlage
Kurzbeschreibung des Verwertungsverfahrens.
Erklärung über die Verwertung oder der endgültigen Beseitigung
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Befördern, Lagern, Verwalten). Die entsprechenden Zertifikate sind vorzulegen. Grundsätzlich muss die Gültigkeit des Zertifikats zum Entsorgungsfachbetrieb (insbesonders in Bezug auf den Abfallschlüssel AVV 190502) über den gesamten Vertragszeitraum zwingend gewährleistet sein. Erforderlichenfalls ist bei einer versetzten Auditierung das Entsorgungsfachzertifikat unaufgefordert erneut vorzulegen.
Anzeige nach §53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Nachweis der Erlaubnis nach GüKG §3
Erklärung §4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung (s.Anlage).
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Befördern, Lagern, Verwalten). Die entsprechenden Zertifikate sind vorzulegen. Grundsätzlich muss die Gültigkeit des Zertifikats zum Entsorgungsfachbetrieb (insbesonders in Bezug auf den Abfallschlüssel AVV 190502) über den gesamten Vertragszeitraum zwingend gewährleistet sein. Erforderlichenfalls ist bei einer versetzten Auditierung das Entsorgungsfachzertifikat unaufgefordert erneut vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D442312762 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]