Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) für den Wasserverband Weddel-Lehre, 2 Jahresvertrag mit optionaler Verlängerung um 3 weitere Jahre Referenznummer der Bekanntmachung: Weddel-Lehre B002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cremlingen
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38162
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weddel-lehre.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) für den Wasserverband Weddel-Lehre, 2 Jahresvertrag mit optionaler Verlängerung um 3 weitere Jahre
Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) bestehend aus den Leistungsblöcken:
I) Erhebung, Aktualisierung und Auswertung von Grunddaten,
II) Umsetzung der Beratung,
III) Begleitende Untersuchungen und Versuche,
IV) Erfolgskontrolle.
Für den Wasserverband Weddel-Lehre:
2 Jahresvertrag mit optionaler Verlängerung um 3 weitere Jahre:
1. Beratungszeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2022,
2. (optionaler) Beratungszeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2025.
Cremlingen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) für den Wasserverband Weddel-Lehre auf der Grundlage des bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes.
Die Beratung beinhaltet die in der technischen Leistungsbeschreibung aufgeführten und beschriebenen Leistungen bestehend aus den Leistungsblöcken:
I) Erhebung, Aktualisierung und Auswertung von Grunddaten,
II) Umsetzung der Beratung,
III) Begleitende Untersuchungen und Versuche,
IV) Erfolgskontrolle.
Art und Umfang der Beratungsleistung ergeben sich aus der beigefügten technischen Leistungsbeschreibung.
Die Wasserschutzzusatzberatung (Grundwasserzusatzberatung) wird durch Mittel aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie aus Mitteln der Niedersächsischen Wasserentnahmegebühr gefördert und voll finanziert.
Die Vorgaben des dem Auftraggeber erteilten Zuwendungsbescheides des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend zu beachten.
Bislang wurde seitens des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz die Zuwendungsbescheide jeweils für einen 5 Jahreszeitraum erteilt.
Die Ausführung der Beratung teilt sich nunmehr in 2 Beratungsabschnitte:
Der nunmehrige Bescheid erfolgte zunächst für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022; siehe Anlage 8 Leistungsbeschreibung: Zuwendungsbescheid des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz, dort Nummer 4.
Ab 1.1.2023 ist eine Förderung auf Basis der o. g. Förderrichtlinie ELER derzeit nicht möglich, da diese außer Kraft tritt; siehe Anlage 8 Leistungsbeschreibung: Zuwendungsbescheid des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz, dort Nummer 4.
Sowohl der Zuschussgeber als auch die ausschreibende Stelle gehen jedoch davon aus, dass eine Folgefinanzierung erfolgen wird.
Demgemäß wird die vorliegende Ausschreibung in 2 Beratungsabschnitte aufgeteilt:
Der 1. Beratungszeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2022 wird nach den Bedingungen der vorliegenden Ausschreibung vergeben.
Hinsichtlich des 2.Beratungszeitraumes 1.1.2023 bis 31.12.2025 erfolgt die Vergabe optional und unter dem Vorbehalt, der weiteren Förderung der sog. Gewässerschutzzusatzberatung auf Basis der o. g. Förderrichtlinie ELER oder einer entsprechenden Nachfolgeförderrichtlinie.
Die Vergabestelle geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass es zu einer Förderung im bisherigen Rahmen kommen wird. Sollte es wider Erwarten nicht zu einer Förderung im bisherigen Rahmen kommen und somit zu einer negativen Entscheidung bezüglich einer Folgeberatung für den optionalen 2. Beratungszeitraum, wird der Auftraggeber von der Verlängerungsoption keinen Gebrauch machen.
Zur Zulässigkeit der gesplitteten Vergabe unter Vorbehalt vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes VK 2 – 93/14.
Die Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Hinsichtlich des 2.Beratungszeitraumes 1.1.2023 bis 31.12.2025 erfolgt die Vergabe optional und unter dem Vorbehalt, der weiteren Förderung der sog. Gewässerschutzzusatzberatung auf Basis der o. g. Förderrichtlinie ELER oder einer entsprechenden Nachfolgeförderrichtlinie.
Gewässerschutzzusatzberatung auf Basis der o. g. Förderrichtlinie ELER
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III.1.2).
Der Bieter hat in einem Vordruck/Formblatt (beigefügt als Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) namentlich eine deutschsprachige Ansprechperson/Projektverantwortlichen nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck/Formblatt Angaben zum Unternehmen und eine Darstellung der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in die Referenzliste eintragen.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen bei der Vergabe von Dienstleistungen der ausgeschriebenen Art beteiligt hat und das keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Für Anfragen des Auftraggebers muss ein direkter fester Ansprechpartner/Projektleiter bzw. eine direkte feste Ansprechpartnerin/Projektleiterin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten (montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr) telefonisch, per Mail und/oder per Fax zur Verfügung stehen.
Hierfür ist bereits bei Angebotsabgabe ein Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin mit Kontaktdaten (Anschrift, Telefon (fest und mobil), E−Mail namentlich zu benennen. Seitens des Auftraggebers werden gleichermaßen entsprechende Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail und Fax) kommuniziert. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, etwaige Änderungen bezüglich der Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners gegenseitig unverzüglich mitzuteilen.
Die Erreichbarkeit der Ansprechpartnerin bzw. des Ansprechpartners muss zu den oben angegebenen Geschäftszeiten gewährleistet sein.
Der/ die Projektverantwortliche hat die notwendige Beratungskompetenz durch Abschluss eines (Fach-)Hochschulabschlusses in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften oder Agrarökologie bzw. Geologie, Landespflege oder Geografie jeweils mit entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens eine dreijährige Berufserfahrung als Gewässerschutzbeauftragter.
Jedes Mitglied des Projektteams hat die deutsche Sprache fließend zu beherrschen.
Das Projektteam ist so auszuwählen, dass eine Aufnahme der Tätigkeit unmittelbar nach der Zuschlagserteilung erfolgen kann.
Siehe III.1.2).
Siehe III.1.2).
Siehe III.1.2).
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Personen Bieterseits zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland