OV-Uetze21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uetze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31311
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uetze.de/
Abschnitt II: Gegenstand
OV-Uetze21
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 24 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 4 400 000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 21 800 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer Reinigungsfläche von ca. 22 600 Quadratmetern.
10 Objekte (u. a. Schulen, Kita, Feuerwehr, Sportanlage, Verwaltung) mit rund 3 000 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 15 000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Eine Verlängerungsoptionen von 12 Monaten
14 Objekte (u. a. Schulen, Feuerwehr, Sportanlage, Flüchtlingswohnungen) mit rund 1 400 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 6 800 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Eine Verlängerungsoptionen von 12 Monaten
Glas- und Rahmenreinigung mit rund 22 600 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Eine Verlängerungsoptionen von 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen) bestehen.
Es werden 3 vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50 % der Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen. Die Referenzen müssen von der Niederlassung sein, die den Auftrag erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Objektbegehung freiwillig:
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung in ausgewählten Objekten möglich. Einzelbegehungen können bis zum 15.3.2021 (12.00 Uhr MEZ) für den Zeittraum vom 15.3.2021 bis 19.3.2021 vereinbart werden. Die Terminvereinbarung erfolgt über Herrn Loecker (Tel.: +49 5173 970 282).
Nach Ablauf des 15.3.2021 (12.00 Uhr MEZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen.
Bieterfragen Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 22.3.2021 10.00 Uhr (MESZ) Nachforderung Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen,
Für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Fax: [removed]