Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft – Lieferung von Hybridbussen Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JDPA8
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uestra.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft – Lieferung von Hybridbussen
Üstra plant in den nächsten Jahren (2021 bis 2023) die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die Üstra bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023 schließen.
Üstra plant in den nächsten Jahren (2021 bis 2023) die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die Üstra bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023 schließen.
Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften:
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen,
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen,
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB,
1.9. Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Mitarbeiterzahlen:
Es ist das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren (ab 1.1.2018) Beschäftigten im auftragsrelevanten Bereich (Busse) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gegliedert in technische Fachkräfte und kaufmännische. Fachkräfte und Gesamtzahl anzugeben vorzulegen.
Der Mitarbeiterbestand wird bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet:
2 Punkte = > 1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und > 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar)
1 Punkt = 500 bis 1000 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und 50 bis 100 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar)
0 Punkte = < 500 technische Fachkräfte (Ausbildung im Bereich Metall/Mechanik oder vergleichbar) und/oder < 50 kfm. Fachkräfte (Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder vergleichbar)
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
2.2. Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016)
Die Bewerber müssen Referenzen über vergleichbare Projekte benennen. Es müssen mindestens drei und maximal neun Referenzen von unterschiedlichen Auftraggebern im Sinne des § 98 GWB im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über die Lieferung von mindestens 10 Hybridbussen (mit der vom Bewerber im Verhandlungsverfahren angebotenen Antriebstechnik; mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90 %) je Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016) benannt werden.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Projektbezeichnung,
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts,
— Anzahl der gelieferten Hybridbusse,
— Verfügbarkeit der Fahrzeuge (Auf Verlangen ist ein aussagekräftiger Nachweis über die Verfügbarkeit vorzulegen),
— Leistungszeitraum,
— Referenzschreiben des Auftraggebers (nicht zwingend).
Der Referenzen werden bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet:
— 0 Punkte = 3 Referenzen (Mindestanforderung), die den Mindestanforderungen genügen,
— 1 Punkt = 4 bis 5 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
— 2 Punkte = 6 bis 7 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
— 3 Punkte = 8 bis 9 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen.
2.3. Anzahl der im EWR ausgelieferten Fahrzeuge:
Die Bewerber müssen Angaben über die jährlich von ihnen ausgelieferten Fahrzeuge machen. Bewertet wird die durchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgelieferte Anzahl an Linienbussen für den ÖPNV unabhängig von der Antriebsart. Diese muss durchschnittlich mindestens 500 pro Geschäftsjahr betragen.
Der Anzahl der ausgelieferten Fahrzeuge wird bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet:
— 1 Punkt = Durchschnittlich 500 bis 1000 Fahrzeuge,
— 2 Punkte = Durchschnittlich 1001 bis 2000 Fahrzeuge,
— 3 Punkte = Durchschnittlich > 2000 Fahrzeuge.
2.4. Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001:
Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
2.5. Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001:
Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
2.6. Angabe einer elektronischen Ersatzteilplattform:
Angabe über das Bestehen einer funktionierenden elektronischen Plattform im Auftragsfall zur Identifikation und zum Bezug der Ersatzteile in deutscher Sprache für die zu liefernden Fahrzeuge (E-Commerce).
2.7. Angabe eines Ansprechpartners für die Ersatzteilversorgung:
Angabe eines deutschsprachigen Ansprechpartners für die Ersatzteilversorgung (mit Namen, Abteilung und Telefonnummer).
2.8. Angabe einer elektronischen Serviceplattform:
Angaben über das Bestehen einer funktionierenden elektronischen Plattform des Auftraggebers im Auftragsfall, über die Wartungs-, Service- und Reparaturinformationen (Instandhaltungsinformationen) in deutscher Sprache zugänglich sind.
2.9. Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift:
Erklärung, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift:
— bei allen Kundenkorrespondenzen,
— bei Konzepten, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbüchern, Betriebsanleitungen, Softwareanwendungen,
— und bei Einsatz von eigenen Service-Kräften sowie bei Einsatz von Service-Kräften von Nachunternehmern gegenüber den Kunden in Deutschland verwendet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDPA8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]