Grundwasserreinigung im Rahmen der Sanierung des Dethlinger Teichs 2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5191 / 970-629
Fax: +49 5191 / 970-99629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundwasserreinigung im Rahmen der Sanierung des Dethlinger Teichs 2
Grundwasserreinigung im Rahmen der Sanierung des Dethlinger Teichs 2 Im Zuge der Sanierung des Dethlinger Teichs ist die Absenkung des ehemaligen verfüllten Teichs anstehenden Grundwassers notwendig. Bisher ist die Aufreinigung des geförderten Grundwassers extern erfolgt.
Für die langfristige Bewirtschaftung des Wasserhaushaltes während der Zeit der Sanierung ist nunmehr die Installation einer stationären Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) vorgesehen.
Die Grundwasserreinigungsanlage soll eine Förderleistung im Dauerbetrieb von maximal 10 m3/h haben. Damit soll das Wasser auf maximal 10 m u. GOK in dem mittelfristig mit einer Spundwand umschlossenen Bereich abgesenkt und gehalten werden.
Der ehemalige Dethlinger Teich ist heute lediglich eine Ortsbezeichnung, da keine Teichfläche mehr vorhanden ist. Er liegt rund 2,5 km nördlich von Trauen, 3 km südöstlich von Munster; 1 km west-südwestlich liegt die Siedlung Dethlingen und 2 km östlich die Munsteraner Ortschaft Oerrel nahe an der Bundesstraße 71 und der OHE-Bahnstrecke Munster – Beckedorf.
Grundwasserreinigung im Rahmen der Sanierung des Dethlinger Teichs 2 Im Dethlinger Teich wurden bis in die 1950er Jahren eine Vielzahl chemischer Kampfstoffe und Kampfmittel versenkt. Hierzu zählen die Kampfstoffe Phosgen (Carbonylchlorid, COCl2), Lost (Stoffgruppe chlorierter organischer schwefel- oder stickstoffhaltiger Verbindungen), CLARK I (Diphenylarsinchlorid, C12H10AsCl) und CLARK II (Diphenylarsincyanid, C13H10AsN). Im Bereich des Dethlinger Teichs besteht ein Grundwasser-Messnetz. Die Messstellen befinden sich bis auf die Messstelle B32 außerhalb der Teichfläche. Der Untersuchungsumfang umfasst Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), sprengstofftypische Verbindungen (STV) und chemische Kampfstoffe sowie deren Abbauprodukte und wird regelmäßig in Prüfberichten dokumentiert. Die ermittelten Konzentrationen variieren räumlich und zeitlich stark. Weiterhin ist aufgrund der verschiedenen stofflichen Eigenschaften von einer tiefendifferenzierten Belastung auszugehen. Im Zuge der Analysen konnte eine Belastung außerhalb der Teichfläche von Sprengstofftypischen Verbindungen (STV) ausgeschlossen werden. Gehalte an ΣPAK wurden lokal festgestellt. Überschreitungen der Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) für Schwermetalle, insbesondere Arsen, wurden in einer Vielzahl an Brunnen bestimmt (z. B. B61, 12 mg/l). Ebenso wurden Kampfstoffe (insbesondere Lost-Verbindungen) bzw. deren Abbauprodukte bei den Analysen festgestellt. Im Zuge der Erkundung der Inhaltsstoffe des „Dethlinger Teichs“ ist die Absenkung des im ehemaligen verfüllten Teich anstehenden Grundwassers notwendig. Hierzu wurden Förderbrunnen errichtet. Bisher ist die Aufreinigung des geförderten Grundwassers extern erfolgt. Für die langfristige Bewirtschaftung des Wasserhaushaltes auch während der Zeit der nachfolgenden Sanierung ist nunmehr die Installation einer stationären Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) vorgesehen. Die Grundwasserreinigungsanlage soll eine Förderleistung im Dauerbetrieb von maximal 10 m3/h haben. Damit soll das Wasser auf maximal 10 m u. GOK in dem mittelfristig mit einer Spundwand umschlossenen Bereich abgesenkt und gehalten werden. Die Errichtung der Grundwasserreinigungsanlage beinhaltet die Erstellung einer Bodendecke und die Errichtung einer Leichtbauhalle entsprechend den Erfordernissen.
Beginn der Arbeiten im 3. Quartal 2021. Es ist eine optionale Verlängerung des Betriebes der Grundwasserreinigungsanlage von 5 Jahren angedacht.
Teilnahmewettbewerb:
Die Auswahl der Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt auf Grundlage einer Bewertungsmatrix.
Die Bewertungsgrundlagen stellen Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre und die Qualifikation des eingesetzten Personals dar. Die Gewichtung ist in der Matrix in Anlage 3 dargestellt.
Im weiteren Ablauf werden maximal 8 Bewerber mit der höchsten Wertungszahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit wird die endgültige Auswahl per Losverfahren getroffen.
Angebotsphase:
Technische Qualität 40 % Preis 60 % Die planerische Leistung der in den geforderten Rahmen anzubietende Grundwasserreinigungsanlage ist Bestandteil des Zuschlagskriteriums Technische Qualität.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1.1 Registereintragungen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
1.1.2 Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124.
1.1.3 Abgabe Erklärung zu § 4 Abs. 1NTVergG.
1.1.4 Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere er sich nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird.
1.1.5 Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs.1 S1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem, § 21 Abs.1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. 13 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
1.1.6 Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.
1.1.7 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
1.2.1 Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
1.2.2 Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
1.2.3 Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
1.3.1 Referenzen der letzten 5 Jahre mit vergleichbarem Schadstoffspektrum ab Verfahrensstart:
a) Reinigung von Grundwasser mit hohen Arsen-Belastungen von > 2 mg,
b) Reinigung von Grundwasser mit hohen Konzentrationen an Abbauprodukten von chemischen Kampfstoffen wie Lostderivate,
c) Reinigung von Grundwasser mit hohen Konzentrationen an sprengstofftypischen Verbindungen > 1 mg.
1.3.2 Qualifikation des Projektleiters / Bauleiters (Berufserfahrungen mit vergleichbaren Leistungen).
Es ist mindestens eine Referenz zur Reinigung von Grundwasser mit hohen Arsen-Belastungen von > 2 mg vorzuweisen. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eignungsnachweise sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur eine Bewerbung zugelassen.
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed] / 3307 / 3308
Fax: [removed]