Grundschule Bültenweg (Putzarbeiten) Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-65-14-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Bültenweg (Putzarbeiten)
Putzarbeiten
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Bitte beachten Sie: Angebote können nur übe das Portal der deutschen E-Vergabe abgegeben werden. Schriftliche Angebote sind auszuschließen.
Art und Umfang der Leistung:
Der Leistungsumfang umfasst Trockenbauarbeiten im Bestand.
— Schutzmaßnahmen Böden Hartfaser (ca. 470 m2),
— Schutzmaßnahmen Holzverkleidung PE-Folie (ca. 740 m2),
— Schutzmaßnahmen Kabelpritschen PE-Folie (ca. 50 m2),
— Demontage/Entsorgung Holz-Verkleidung Deckenbalken (ca. 130 m),
— Demontage/Entsorgung Holz-Zierleiste Decke/Wandanschluss (ca. 200 m),
— Ausbessern Lehm-Putz an Deckenflächen bis 5 % d. Gesamtfläche (ca. 515 m2),
— Ausbessern Lehm-Putz an Deckenflächen bis 10 % d. Gesamtfläche (ca. 520 m2),
— Ausbessern Lehm-Putz an Deckenflächen bis 15 % d. Gesamtfläche (ca. 260 m2),
— Ausbessern Lehm-Putz an Deckenflächen 100 % d. Gesamtfläche (ca. 150 m2).
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit Abgabe eines Hauptangebotes erlaubt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsabgabe/öffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.