Lieferung von mindestens sieben Notarzt-Einsatzfahrzeugen nach DIN 75079 sowie einer speziellen Leistungsbeschreibung auf Basis eines Rahmenvertrages Referenznummer der Bekanntmachung: 37-0211-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mindestens sieben Notarzt-Einsatzfahrzeugen nach DIN 75079 sowie einer speziellen Leistungsbeschreibung auf Basis eines Rahmenvertrages
Lieferung von mindestens sieben Notarzt-Einsatzfahrzeugen nach DIN 75079 sowie einer speziellen Leistungsbeschreibung auf Basis eines Rahmenvertrages.
Lieferung von Fahrgestellen als Transporter oder Kombi für Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF)
Hannover
— Grundausstattung: Lieferung von mind. 7 Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) nach DIN 75079 sowie nach einer speziellen Leistungsbeschreibung,
— Ergänzungslieferungen: Lieferung von maximal 2 Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) nach DIN 75079 sowie nach einer speziellen Leistungsbeschreibung auf Basis eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit bis zum 30.6.2026.
Lieferung von Ausbauten von Transportern oder Kombis als Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF)
Hannover
— Grundausstattung: Lieferung von mind. 7 Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) nach DIN 75079 sowie nach einer speziellen Leistungsbeschreibung,
— Ergänzungslieferungen: Lieferung von maximal 2 Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) nach DIN 75079 sowie nach einer speziellen Leistungsbeschreibung auf Basis eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit bis zum 30.6.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. eine Unternehmensdarstellung,
2. eine Erklärung des Unternehmens über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) oder die Erklärung, dass eine solche Nachweispflicht nicht besteht.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
3. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren,
4. Eine Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
5. Eine Erklärung des Unternehmens, dass es seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist,
6. Eine Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
7. Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet. Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
8. Eine Erklärung des Unternehmens, das die Firma ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Mindest-) Entgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) zahlt.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
9. Angaben über Art und Umfang der in den letzten 3 Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
— Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover für Lieferungen und Leistungen; Stand: April 2016.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission, Raum A4.07, Brüderstraße 5, 30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAYTT1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.