Versicherung Bauprojekt Klinikum Oldenburg Referenznummer der Bekanntmachung: Klinikum Oldenburg RKO 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.klinikum-oldenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherung Bauprojekt Klinikum Oldenburg
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung und Exzedentenhaftpflichtversicherung
Bauprojekt Klinikum Oldenburg
Erweiterungsbau Ost – ZNA, OP, Intensiv – IMC, Pflege, Aufnahmestation
Die Versicherung soll eine kombinierte Projektdeckung für alle Baubeteiligten sicherstellen.
Kliniukum Oldenburg AÖR
Rahel-Straus-Straße 10
26133 Oldenburg
Der zu vergebende Auftrag betrifft Versicherungsleistungen für das Klinikum Oldenburg. Folgende Versicherungsleistungen sollen beschafft werden, per Führungs- und Beteiligungsangebote:
— Betriebshaftpflicht,
— Produkthaftpflicht,
— Berufshaftpflicht für Planer,
— Sonderdeckung für Projektsteuerer,
— Umwelthaftpflicht,
— Umweltschadenversicherung,
— Bauherrenhaftplicht,
— Straf-Rechtsschutz,
— diverse Versicherungen auf erstes Risiko,
— Bauleistungsversicherung.
Ja
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde).
Die Leistungsfähigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise bewertet.
Die Fachkunde wird anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise bewertet. DerAuftraggeber bewertet die Leistungsfähigkeit und Fachkunde in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligenGewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird.
In Bezug auf die Leistungsfähigkeit gilt Folgendes:
Je größer der mit dem Auftragsgegenstand in vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Geschäftsjahren erwirtschaftete Umsatz desto mehr Punkte.
In Bezug auf die Fachkunde gilt Folgendes: Je mehr mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen/je größer die Erfahrung des Schadensingenieurs, desto mehr Punkte.
Es werden nur solche Bewerber zur Bewertung zugelassen, die die unter Ziffer III.1.3) (dort: „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“) geforderten Mindeststandards erfüllen.
Ein zweiter Excedent
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Zulassung als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union für die ausgeschriebenen Versicherungssparten.
2. Bezeichnung des sich bewerbenden Versicherungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer.
3. Aktueller Handelsregisterauszug oder eine Kopie desselben oder Vergleichbares anderer EU-Mitgliedsstaaten, nicht älter als 6 Monate.
Nachweis eines Ratings von mindestens BBB+ nach Standard & Poors oder ein vergleichbares Rating einer anderen Agentur. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, welchen Datums das Rating ist.
1. Eigenerklärungen zu Referenzen zu mindestens 3 vergleichbaren Leistungen.
2. Die Referenzangaben müssen eine „Umschreibung“ des Auftraggebers und ggfs. übernommene Zeichnungsquote beinhalten. Die Referenz darf also anonymisiert sein. Für ein Führungsangebot muss sie Angaben dazu enthalten, ob auch die Schadenabwicklung übernommen wurde, um die entsprechende Erfahrung zu belegen.
3. Eigene deutschsprachige Schadeningenieure. Die für den Auftragsfall vorgesehenen Schadeningenieure sind namentlich zu benennen und werden im Auftragsfalle in der Police vertraglich vereinbart. Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass der vom Bieter genannten Schadeningenieur durch einen anderen Mitarbeiter des Bieters ersetzt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend.
2. Die erfolgreichen Bewerber werden zur 2.Phase, Verhandlungsphase, zur Angebotsabgabe (in Bezug auf Führungsangebote, Beteiligungsangebote und Excedentangebote) eingeladen. Bei der Führung sind es zunächst Erstangebote. Mit den Bietern der Führungsangebote wird ein Verhandlungsgespräch stattfinden. Im Anschluß daran können die Führungsbietenden ihr Letztangebot legen. Sodann erfolgt die Wertung, Vorabinformation nach § 134 GWB, sodann der Zuschlag und Abschluß des Versicherungsvertrages.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDQ6Z.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.