Stadt Seelze — Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule mit Mensa — Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 5.1/RBS/05/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5137 / 828-113
Fax: +49 5137 / 828-133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Seelze — Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule mit Mensa — Rohbauarbeiten
Für den Umbau und die Erweiterung der Regenbogenschule mit Mensa sind Rohbauarbeiten durchzuführen. Die Ausschreibung beinhaltet die Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Grundleitungen, Stahlbeton- und Mauerwerksarbeiten, Estrich-, Verputzarbeiten für einen ca. 1 000 m2 Mensa/Mehrzweckbau als Erweiterung der Grundschule.
Hinweis: Wie dem beigefügten Bauzeitenplan zu entnehmen ist, ist für die Gesamtmaßnahme ein Zeitraum von ca. 15 Monaten eingeplant. Für das Rohbauhauptgewerk selbst ist ein Zeitraum von 5 Monaten veranschlagt. Alle weiteren Rohbauarbeiten erfolgen in Absprache mit dem Auftraggeber innerhalb der Gesamtmaßnahme.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis.
Stadt Seelze
Rathausplatz 1
30926 Seelze
Regenbogenschule
Humboldtstraße 10
30926 Seelze
Vor Baubeginn des Erweiterungsbaus wird das Bestandsgebäude „Hausmeisterhaus“ komplett abgebrochen. In dem 1. Bauabschnitt wird der Bestand westlich des Südflügels und südlich des Zwischentraktes um einen eingeschossigen Bau mit Flachdach erweitert. Das neue Zentrum der Schule stellt die Mensa mit Doppelfunktion als Forum dar. Dieser Raum ist stützenfrei und durch die hohe Raumhöhe flexibel nutzbar. An die Mensa ist die Ausgabeküche mit dazugehörigen Nebenräumen angegliedert. Der multifunktionale Raum kann durch die Bühne auch für Veranstaltungen genutzt werden. Zusätzlich wird es einen Mehrzweckraum geben, der als Ausweichklasse für die Schule, aber auch für außerschulische Zwecke genutzt werden kann. Der Anbau grenzt direkt an die bestehenden Außenwände des Südflügels und Zwischentraktes an. Daher sind hier Arbeiten im Bestand wie das Schließen und Anpassen von bestehenden Wandöffnungen und das Erstellen von neuen Wandöffnungen notwendig. Im ersten Bauabschnitt werden außerdem die Abdichtungs- und Dämmarbeiten der Kelleraußenwände des Nordflügels stattfinden (siehe Titel 11):
Ostseite Frühjahr 2021
Westseite Sommerferien 2021.
Bevor mit dem Anbau begonnen wird, muss der Rettungsweg aus dem südlichen Treppenhaus Südflügel sichergestellt werden, der sonst durch die Bauarbeiten nicht gewährleistet ist. Dafür muss die bestehende Fensteröffnung im Raum K024 als Türöffnung angepasst werden (siehe Position 1.4.340). In nicht von den Sanierungsarbeiten berührten Gebäuden findet weiterhin Unterricht statt. Besonders geräuschintensive Bauaktivitäten sollen in Abstimmung mit der Schule und der örtlichen Bauleitung weitestgehend außerhalb der normalen Schulzeiten (ca. 8.00 — 13.00 Uhr) durchgeführt werden. Arbeitsumstellungen und Rücksichtnahmen aufgrund des laufenden Schulbetriebes werden nicht gesondert vergütet.
Zusätzliche Informationen sind bitte dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delligsen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Angebote müssen grundsätzlich vollständig sein und alle geforderten Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise) enthalten. Der Auftraggeber wird ggf. Unterlagen entsprechend § 16 a VOB/A-EU mit Fristsetzung nachfordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes (§16 a Abs. 5 VOB/A-EU).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei denen die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft versichert ist, nachzufordern (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, legen Bescheinigungen des für sie zuständigen Versicherungsträgers vor.)
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Die vorgesehene Erklärung und Nachweise zur Eignung sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Will ein Bieter Teile der Leistung an Nachunternehmer weitergeben, sind die für die Weitergabe vorgesehenen Teile und die hierfür vorgesehenen Nachunternehmer in dem Nachunternehmerverzeichnis anzugeben. Erklärungen und Nachweise zur Eignung sind auch von den Nachunternehmern vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRUD2DB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gem. § 155 ff GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt sind,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung es Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.