KAW – Lieferung eines neuen mobilen Schredders Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2021-0007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
KAW – Lieferung eines neuen mobilen Schredders
Lieferung eines neuen mobilen Schredders zur Zerkleinerung von Grünschnittmaterial.
Entsorgungspark Hameln
Zum Sachsengrund 15
31789 Hameln
Lieferung eines neuen mobilen Schredders zur Zerkleinerung von Grünschnittmaterial:
— mobiler Schredder/Abfallzerkleinerer (Anhänger), max. zulässiges Gesamtgewicht 20 Mg (Tonnen), max. Stützlast 1 000 kg (Zugmaschine: Radlader),
— ggf. zusätzlicher Einsatz zur Zerkleinerung von Altholz; Verarbeitung von kleineren Baumwurzeln, Stammholz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat..
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der – Eigenerklärung zur Eignung – genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung“ befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2021-0007
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Handelsregisterauszug.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Lieferungen und Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— das dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
— Kopie der gültigen Police einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der – Eigenerklärung zur Eignung – genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung“ befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2021-0007
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft (max. 6 Monate alt).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Prospekte/Informationsmaterialien zur Plausibilisierung des angebotenen Produktes,
— EG-Konformitätsbescheinigung des angebotenen Produkts (DIN EU),
— Lärmschutzgutachten (2000/14/EG und 2006/42/EG/EC (Teilgebiet: Schalldruckpegel am Bedienplatz)),
— Mind. 3 Referenzen zum angebotenen Gerät mit Angaben zu Ansprechpartner, Telefonnummer.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2021-0007. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html