Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen am Weserbergland-Zentrum, TGA (AG 1-3) Referenznummer der Bekanntmachung: 1936-a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen am Weserbergland-Zentrum, TGA (AG 1-3)
Aufgabenstellung ist die Planungsleistung TGA (Anlagengruppen 1-3) gem. § 55 HOAI (LP 2-3 & 5-9) umfangreicher Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen am Weserbergland-Zentrum in Hameln.
Planungsphase: Stadt Hameln, Rathausplatz 1, 31785 Hameln,
Ausführungsphase: Weserbergland-Zentrum, Rathausplatz 7, 31785 Hameln
Das Weserbergland-Zentrum ist eine Veranstaltungsstätte in der Stadt Hameln mit Baujahr Mitte der 90er Jahre.
Es liegt am Rand der Altstadt, baulich verbunden mit dem nebenliegenden Theater.
Das Weserbergland-Zentrum teilt sich in 3 verschiedene Stockwerke:
Das Erdgeschoss, Obergeschoss und Untergeschoss.
Alle Etagen können für Veranstaltungen genutzt werden.
Die Veranstaltungsfläche des Erdgeschosses beträgt ca. 700 m2. Der gesamte Bereich ist mit mobilen Wänden trennbar. Es können insgesamt bis zu 6 Säle eingeteilt werden.
Das Untergeschoss beherbergt die Garderobe, die Sanitäranlagen sowie Lager- und die technischen Betriebsräume.
Im Obergeschoss können auf ca. 120 m2 bis zu 3 Gruppenräume abgeteilt werden.
Vergeben wird die Planung der Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Anhand der geforderten Referenzen und deren Wertung (Auswahlkriterien) wird eine Rangfolge festgelegt. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Eine stufenweise Beauftragung ist nicht vorgesehen.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument „WBZ_TGA_HLS_Honorarmatrix.xlsx“ dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 – Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen entnehmen.
Bitte den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen entnehmen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. §73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VDVZJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
„Rechtsmittelbelehrung“ bei EU-weiter Vergabe:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.