Rahmenvertrag über die logistische Versorgung von Klinik-Standorten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mhh.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krh.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auf-der-bult.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die logistische Versorgung von Klinik-Standorten
Das Klinikum Region Hannover (KRH), das Kinder- und Jugendkrankenhaus auf der Bult (KKB) sowie die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) arbeiten bereits seit vielen Jahren in einer erfolgreichen Partnerschaft im Bereich der Klinikversorgung zusammen.
Ziel des Vergabeverfahrens ist es, weiterhin die von den beteiligten Kliniken betriebenen Standorte durch die derzeitige externe Versorgungslogistik aus einem „Zentralen Logistikzentrum“ heraus zu versorgen.
Region Hannover
Das Klinikum Region Hannover (KRH), das Kinder- und Jugendkrankenhaus auf der Bult (KKB) sowie die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) arbeiten bereits seit vielen Jahren in einer erfolgreichen Partnerschaft im Bereich der Klinikversorgung zusammen.
Ziel des Vergabeverfahrens ist es, weiterhin die von den beteiligten Kliniken betriebenen Standorte durch die derzeitige externe Versorgungslogistik aus einem „Zentralen Logistikzentrum“ heraus zu versorgen. Dabei sind durch den externen Logistikpartner folgende Leistungen zu erbringen und sicherzustellen:
— Termin- und bedarfsgerechte Versorgung der Klinikstandorte,
— Sicherstellung der Versorgungssicherheit,
— Steigerung und Optimierung der Geschäftsprozesse, insbesondere durch eine Erhöhung der Konsignationsquote,
— automatisierte Warenbestands- und Warenbedarfsanalyse, koordinierter Warenfluss und Standardisierung der Abläufe,
— Logistische und kostenseitige Integration der Lieferindustrie
Dabei handelt es sich um die Versorgung der Kliniken mit folgenden Warengruppen:
— Medizinischer Sachbedarf,
— Wirtschaftsbedarf und
— Verwaltungsbedarf.
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) wird zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Klinikum Region Hannover (KRH), das Kinder- und Jugendkrankenhaus auf der Bult (KKB) sowie die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und die Firma Rhenus arbeiten seit vielen Jahren partnerschaftlich im Bereich der Klinikversorgung zusammen.
Oberste Priorität bei der Materialversorgung stellt für die beteiligten Krankenhäuser eine hohe Versorgungssicherheit dar. Die Krankenhäuser verfügen über keine eigenen Zentralläger, um Lieferausfälle oder -verzögerungen abdecken zu können. Die vorhandenen Bestände in den Krankenhäusern sind minimiert.
Wesentliche Gründe für eine Vergabe an die Firma Rhenus sind:
— In den Kliniken sind keine eigenen Läger mehr vorhanden, um Störungen bei einem Betreiberwechsel zu kompensieren,
— Mit dem jetzigen Dienstleister besteht eine enge Verzahnung der logistischen Ströme zu den Kliniken,
— Für den reibungslosen Ablauf der Materialversorgung sind abgestimmte IT-Schnittstellen zur Übermittlung von Lagermaterialbestellungen notwendig,
— Betrieb von Konsignationslägern,
— Lagerung und Versorgung von Verbrauchsmaterial, das als Gefahrstoff klassifiziert ist,
— Abgestimmtes Hygienekonzept für eine qualitativ hochwertige logistische Krankenhausversorgung,
— Einbindung in das Notfallkonzept der MHH durch einen Alarmierungsplan.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie sind die Kliniken mit bisher nicht aufgetretenen Problemstellungen konfrontiert, insbesondere mit weltweit aufgetretenen Lieferengpässe für die Materialien der persönlichen Schutzausrüstung sowie Beatmungszubehör. Der externe Logistikdienstleister musste innerhalb kurzer Zeit, bspw. sehr große Mengen an PSA-Materialien mit einem sehr großen Verpackungsvolumen vereinnahmen, prüfen und einlagern.
Ein weiterer Faktor, der in der aktuellen Zeit der Corona-Pandemie ebenfalls für eine Entscheidung der Vergabe an die Firma Rhenus geführt hat, sind die extrem hohen, kaum bewertbaren Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Dienstleisterwechsel entstehen würden. So ist von einem langen Parallelbetrieb des bisherigen Lagers sowie des neuen Lagers auszugehen. Neben den Kosten für die Lagerung und logistische Abwicklung würden dabei auch sehr hohe Kosten im Bereich der IT entstehen.
Bei der Vergabe der externen Logistikdienstleistungen an die Firma Rhenus ist die Ausschließlichkeitssituation auf technische Gründe zurückzuführen. „Technische Gründe können auch zurückzuführen sein auf konkrete Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein müssen, um das Funktionieren der zu beschaffenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen zu gewährleisten.“ Die beschriebene Interoperabilität zwischen dem externen Logistikpartner und den verschiedenen kooperierenden Kliniken ist für den Prozess der Beschaffungslogistik sowie die Sicherstellung der Versorgung und damit die Leistungen des externen Logistikpartners von entscheidender Bedeutung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die logistische Versorgung von Klinik-Standorten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzwickede
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59439
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]