Visuelle Kommunikation

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-braunschweig.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Visuelle Kommunikation

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Städtische Klinikum Braunschweig ist, wie viele Krankenhäuser dieser Art über Jahrzehnte gewachsen, hat unterschiedlichsten Baubestand und wird derzeit am Standort Salzdahlumer Straße in mehreren Etappen ausgebaut, um künftig auf 2 Standorten seine Leistungen im Wettbewerb mit anderen Gesundheitseinrichtungen zu erbringen.

Dazu soll ein System der visuellen Kommunikation vom Großraum Braunschweig, beginnend z. B. mit dem hochrangigen Autobahnnetz als Leitsystem in der Region und in der Stadt, aber auch als (abgestuftes) Leitsystem in den beiden Standorten Salzdahlumer Straße und Celler Straße sowie in einzelnen Objekte der Naumburg Straße, als gestalterisch-funktionales Gesamtkonzept bis auf die Ebene der Einzelraumbezeichnung und in Teilbereichen auch Einzelraumsteuerung (Raumbuchung) erarbeitet und zukunftssicher aufgebaut werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/02/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Referenzen über vergleichbare Leistungen, die die folgenden Anforderungen erfüllen.

— Der Bewerber hat beim Referenzprojekt ein Leitsystem für nachstehende Projektarten in den Leistungsphasen (LPH) 1-8 in unmittelbarem Auftrag des Referenzauftraggebers vollumfänglich oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft zumindest zu 50 % erbracht,

—— dem 1. Referenzprojekt liegt ein Bauvorhaben mit,

—— klinischem Inhalt (U+B-Abteilungen, OPs, Intensive, Labor) mit Errichtungskosten (KGR 200-600) von zumindest 50 Mio. EUR (exkl. USt.) bzw. 20 000 m2 BGF eines öffentlichen Auftraggebers zugrunde, oder ein

—— Bahnhofs- oder Flughafen Ankunft/Abfluggebäude mit zumindest 50 Mio. EUR (exkl. USt),

— bei einem 1. Referenzprojekt von weniger als 50 Mio. EUR Errichtungskosten ist ein weiteres Referenzprojekt mit über 100 Mio. EUR bzw. 50 000 m2 BGF eines öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen, wobei klarstellend festgehalten wird, dass das weitere Referenzprojekt keinen klinischen Inhalt aufweisen muss und nicht als Auswahlreferenz gem. II.2.9) verwendet werden kann,

— wenn das 1. Referenzprojekt die 50 Mio. EUR Errichtungskosten überschreitet kann die 2. Referenz in Hinblick auf den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit entfallen,

— die Kostenangaben beziehen sich auf die Summe der Kostengruppen 200-600 der DIN 276 aktuelle Fassung,

— die Anwendung des Vergaberechts (Durchführung europaweiter Vergabeverfahren) ist nachzuweisen,

— Referenzen, bei denen die Leistungserbringung (Abschluss LPH 8 bzw. das Datum der eigenen Schlussrechnung dazu) bereits vor mehr als einhundertzwanzig (120) Monaten gerechnet ab der gegenständlichen Verfahrenseinleitung abgeschlossen wurde (Zeitpunkt der Schlussrechnung der Leistung des AN), werden nicht gewertet.

Ebenso werden Referenzen, die mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, nicht berücksichtigt.

muss es heißen:

Referenzen über vergleichbare Leistungen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

— Der Bewerber hat beim Referenzprojekt ein Leitsystem für nachstehende Projektarten in den Leistungsphasen (LPH) 1-8 in unmittelbarem Auftrag des Referenzauftraggebers vollumfänglich oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft zumindest zu 50 % erbracht,

—— dem 1. Referenzprojekt liegt ein Bauvorhaben mit,

—— klinischem Inhalt (U+B-Abteilungen, OPs, Intensive, Labor) mit Errichtungskosten (KGR 200-600) von zumindest 50 Mio. EUR (exkl. USt.) bzw. 20 000 m2 BGF eines öffentlichen Auftraggebers zugrunde, oder ein

—— Bahnhofs- oder Flughafen Ankunft/Abfluggebäude mit zumindest 50 Mio. EUR (exkl. USt), oder ein

—— vergleichbares Gebäude mit entsprechendem Besucheraufkommen und Besucherströmen sowie vergleichbar komplexer Wegeführung mit zumindest 50 Mio. EUR (exkl. USt)

— bei einem 1. Referenzprojekt von weniger als 50 Mio. EUR Errichtungskosten ist ein weiteres Referenzprojekt mit über 100 Mio. EUR bzw. 50 000 m2 BGF eines öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen, wobei klarstellend festgehalten wird, dass das weitere Referenzprojekt keinen klinischen Inhalt aufweisen muss und nicht als Auswahlreferenz gem. II.2.9) verwendet werden kann,

— wenn das 1. Referenzprojekt die 50 Mio. EUR Errichtungskosten überschreitet kann die 2. Referenz in Hinblick auf den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit entfallen,

— die Kostenangaben beziehen sich auf die Summe der Kostengruppen 200-600 der DIN 276 aktuelle Fassung,

— die Anwendung des Vergaberechts (Durchführung europaweiter Vergabeverfahren) ist nachzuweisen,

— Referenzen, bei denen die Leistungserbringung (Abschluss LPH 8 bzw. das Datum der eigenen Schlussrechnung dazu) bereits vor mehr als einhundertzwanzig (120) Monaten gerechnet ab der gegenständlichen Verfahrenseinleitung abgeschlossen wurde (Zeitpunkt der Schlussrechnung der Leistung des AN), werden nicht gewertet.

Ebenso werden Referenzen, die mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, nicht berücksichtigt.

Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

5) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.

muss es heißen:

5) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge entstehen. Für die Erstellung des Angebots wird den ausgewählten Bietern eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Einzelheiten hierzu werden im Verfahren bekannt gegeben.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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