Gewässerschutzberatung im Trinkwassergewinnungsgebiet Rühen gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“ – Abschluss Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38442
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lsw-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzberatung im Trinkwassergewinnungsgebiet Rühen gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“ – Abschluss
Erbringung der Gewässerschutzberatung (Trinkwasserschutz) im Trinkwassergewinnungsgebiet Rühen gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“ für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2025 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes.
Bisher wurde nur der Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2022 bewilligt, der beauftragt werden soll. Vorbehaltlich der Bewilligung des Teilzeitraumes 1.1.2023 bis 31.12.2025 besteht eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.2025.
Trinkwassergewinnungsgebiet Rühen im Landkreis Gifhorn (nördlich der Stadt Wolfsburg)
Erbringung der Gewässerschutzberatung (Trinkwasserschutz) im Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) Rühen gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“ für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2025 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes. Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutzkonzept im Auftrag der LSW Netz GmbH & Co. KG von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen
Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz des NLWKN.
Das TGG Rühen umfasst im niedersächsischen Teil eine Gesamtfläche von 11 830 ha, von denen 5 440 ha landwirtschaftlich genutzt werden (zugleich Beratungsfläche). Die landwirtschaftliche Fläche differenziert sich in 4 780 ha Acker (1.286 Schläge) und 660 ha Grünland (365 Schläge), die von 85 Bewirtschaftern genutzt wird.
Weitere Hinweise:
a) Hinweise zur Laufzeit (Bewilligung) des Vorhabens
Gemäß Ziffer 9 der niedersächsischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Gewässerschutzberatung Landwirtschaft)“ tritt die Förderrichtlinie mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft. Somit kann derzeit unter Beachtung entsprechender Fristen nur eine Laufzeit des Auftrages für den Zeitraum der bisher vorliegenden Bewilligung vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2022 zugrunde gelegt werden. Mit der Vergabe wird jedoch auch die Option auf eine Fortführung über den gesamten 5jährigen Zeitraum bis zum 31.12.2025 verbunden, sofern die entsprechenden Fördermittel für diesen optionalen Bewilligungszeitraum vorliegen.
b) Geschätzter Wert ohne MwSt:
[Betrag gelöscht] EUR. Dieser geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf 5 Jahre (2021-2025). Bezogen auf die bewilligten 2 Jahre (2021 und 2022) liegt der Betrag bei anteilig [Betrag gelöscht] EUR.
Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewässerschutzberatung im Trinkwassergewinnungsgebiet Rühen gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gleichen-Reinhausen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform, siehe Link unter Ziffer I.3). Auch Bewerberfragen können nur über diesen Link gestellt werden. Um die Fragen umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, diese rechtzeitig, also mindestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, selbständig bis zum Ende der Angebotsfrist mögliche Informationen abzurufen. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
Die Angebotsunterlagen sind bis zu dem unter IV.2.2) genannten Termin ausschließlich über die Vergabeplattform, siehe Link unter Ziffer I.3), elektronisch zu übermitteln. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
Das Angebot beinhaltet die unter III.1.1) bis III.1.3) und ggf. III.1.8) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die dort gewählte Nummerierung ist zu übernehmen und die einzelnen Erklärungen und Unterlagen sind zu unterschreiben. Gewertet werden ausschließlich die Angebote der Anbieter, die Ihre Eignung anhand dieser Angaben, Erklärungen und Unterlagen nachweisen können.
Weiterhin sind den Angebotsunterlagen 2 konzeptionelle Beschreibungen und die Detailkostenpläne für die Jahre 2021-2025 beizufügen (vgl. hierzu die den Beschaffungsunterlagen beigefügte Unterlage „Hinweise zum Verfahren“).
Fehlende Unterlagen wird die unter I.3) genannte Kontaktstelle nachfordern, diese sind binnen einer Frist von 7 Kalendertagen nachzureichen. Falls das Angebot auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist unvollständig ist, wird dieses vom Verfahren ausgeschlossen. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Unterlagen ist hieraus nicht abzuleiten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQJD2D0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.