Gewässerschutzberatung im Wasserschutzgebiet Börßum gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“ – Abschluss Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38239
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.salzgitter-flachstahl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzberatung im Wasserschutzgebiet Börßum gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“ – Abschluss
Erbringung der Gewässerschutzberatung (Trinkwasserschutz) im Wasserschutzgebiet Börßum gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“ für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2025 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes.
Bisher wurde nur der Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2022 bewilligt, der beauftragt werden soll. Vorbehaltlich der Bewilligung des Teilzeitraumes 1.1.2023 bis 31.12.2025 besteht eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.2025.
Wasserschutzgebiet Börßum im Landkreis Wolfenbüttel (südlich der Stadt Wolfenbüttel)
Erbringung der Gewässerschutzberatung (Trinkwasserschutz) im Wasserschutzgebiet (WSG) Börßum gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“ für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2025 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutzkonzeptes. Das Schutzkonzept wird im zweiten Verfahrensschritt (der Aufforderung zur Angebotsabgabe) zur Verfügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutzkonzept im Auftrag der Salzgitter Flachstahl GmbH von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz des NLWKN.
Das WSG Börßum umfasst im niedersächsischen Teil eine Gesamtfläche von 6 053 ha, von denen 4.268 ha landwirtschaftlich genutzt werden (zugleich Beratungsfläche). Die landwirtschaftliche Fläche differenziert sich in ca, 3 944 ha Acker (1 002 Schläge) und ca. 321 ha Grünland (109 Schläge), die von 97 Bewirtschaftern genutzt wird.
Weitere Hinweise:
a) Hinweise zur Laufzeit (Bewilligung) des Vorhabens
Gemäß Ziffer 9 der niedersächsischen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Gewässerschutzberatung Landwirtschaft)“ tritt die Förderrichtlinie mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft. Somit kann derzeit unter Beachtung entsprechender Fristen nur eine Laufzeit des Auftrages für den Zeitraum der bisher vorliegenden Bewilligung vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2022 zugrunde gelegt werden. Mit der Vergabe wird jedoch auch die Option auf eine Fortführung über den gesamten 5jährigen Zeitraum bis zum 31.12.2025 verbunden, sofern die entsprechenden Fördermittel für diesen optionalen Bewilligungszeitraum vorliegen.
b) Geschätzter Wert ohne MwSt:
[Betrag gelöscht] EUR. Dieser geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf 5 Jahre (2021-2025). Bezogen auf die bewilligten 2 Jahre (2021 und 2022) liegt der Betrag bei anteilig [Betrag gelöscht] EUR.
Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewässerschutzberatung im Wasserschutzgebiet Börßum gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gleichen-Reinhausen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform, siehe Link unter Ziffer I.3). Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, selbständig bis zum Ende der Antragsfrist mögliche Informationen abzurufen. Auch Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform, siehe Link unter Ziffer I.3), gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQJD2Y0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.