Erweiterungen des Hintergrundsystems für die elektronische Fahrplanauskunft (EFA) im Zuge der Umstellung der EFA auf Echtzeitbetrieb

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrb-online.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterungen des Hintergrundsystems für die elektronische Fahrplanauskunft (EFA) im Zuge der Umstellung der EFA auf Echtzeitbetrieb

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48813200 Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterungen des Hintergrundsystems für die elektronische Fahrplanauskunft (EFA) im Zuge der Umstellung der EFA auf Echtzeitbetrieb

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die VRB betreibt eine elektronische Fahrplanauskunft, für die das notwendige Hintergrundsystem von der Firma Mentz bereitgestellt wird. Das Hintergrundsystem soll bestehen bleiben; für die Umsetzung der Ziele des Echtzeit-Projekts (Darstellung von Echtzeit-Informationen, Anschlusssicherung, aktive Reisebegleitung etc.) ist aber die Erweiterung des aktuell bestehenden Hintergrundsystems notwendig. Die Firma Mentz ist daher mit den erforderlichen Erweiterungen beauftragt worden.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/07/2019
Ende: 17/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
10/07/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mentz.net
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
48813200 Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die VRB betreibt eine elektronische Fahrplanauskunft, für die das notwendige Hintergrundsystem von der Firma Mentz bereitgestellt wird. Das Hintergrundsystem soll bestehen bleiben; für die Umsetzung der Ziele des Echtzeit-Projekts (Darstellung von Echtzeit-Informationen, Anschlusssicherung, aktive Reisebegleitung etc.) ist aber die Erweiterung des aktuell bestehenden Hintergrundsystems notwendig. Die Verkehrsunternehmen sollen dabei insbesondere Echtzeitinformationen an die Datendrehscheibe des VBN (Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen) liefern. Die Firma Mentz ist daher mit den erforderlichen Erweiterungen beauftragt worden.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/11/2018
Ende: 30/09/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mentz.net
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Beratungsleistungen zur Anbindung des Ereignismanagementsystems der Elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) an die zentrale Datendrehscheibe des Landes Niedersachsen beim VBN:

In Anknüpfung an die ursprünglich vergebenen Erweiterungsleistungen sind Beratungsleistungen erforderlich geworden. Eine zentrale Erweiterung stellt das Ereignismanagementsystem (EMS) dar, über das großflächige Störungen (z. B. Unwetter, Streik,…) als Meldung über die Fahrplanauskunft kommuniziert werden können. Um das System an die zentrale Datendrehscheibe des VBN anbinden (und die Kommunikation mit dem HAFAS Information Manager ermöglichen) zu können, bedarf es der Beratung eines Unternehmens, das die Schnittstelle bzw. das EMS kennt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Im vorliegenden Fall geht es um die Vergabe von Beratungsleistungen zur Anbindung eines Programms, das von der Firma Mentz (auch) für die VRB entwickelt worden ist, an eine Datendrehscheibe des VBN. Ein anderes Unternehmen verfügt daher grundsätzlich nicht über die für die Beratungsleistungen notwendigen Kenntnisse und müsste sich daher zunächst in das Programm einarbeiten, um die entsprechenden Kenntnisse zu erwerben. Ggf. ist auch die Kenntnis des Quellcodes der Software erforderlich, die ohne Zustimmung der Firma Mentz überhaupt nicht erworben werden kann. Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass die Beauftragung einer anderen Firma – sofern sie denn überhaupt möglich ist – erhebliche Zusatzkosten oder erhebliche Schwierigkeiten bei der Beratung verursachen wird.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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