Erweiterungen des Hintergrundsystems für die elektronische Fahrplanauskunft (EFA) im Zuge der Umstellung der EFA auf Echtzeitbetrieb
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungen des Hintergrundsystems für die elektronische Fahrplanauskunft (EFA) im Zuge der Umstellung der EFA auf Echtzeitbetrieb
Erweiterungen des Hintergrundsystems für die elektronische Fahrplanauskunft (EFA) im Zuge der Umstellung der EFA auf Echtzeitbetrieb
Die VRB betreibt eine elektronische Fahrplanauskunft, für die das notwendige Hintergrundsystem von der Firma Mentz bereitgestellt wird. Das Hintergrundsystem soll bestehen bleiben; für die Umsetzung der Ziele des Echtzeit-Projekts (Darstellung von Echtzeit-Informationen, Anschlusssicherung, aktive Reisebegleitung etc.) ist aber die Erweiterung des aktuell bestehenden Hintergrundsystems notwendig. Die Firma Mentz ist daher mit den erforderlichen Erweiterungen beauftragt worden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mentz.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die VRB betreibt eine elektronische Fahrplanauskunft, für die das notwendige Hintergrundsystem von der Firma Mentz bereitgestellt wird. Das Hintergrundsystem soll bestehen bleiben; für die Umsetzung der Ziele des Echtzeit-Projekts (Darstellung von Echtzeit-Informationen, Anschlusssicherung, aktive Reisebegleitung etc.) ist aber die Erweiterung des aktuell bestehenden Hintergrundsystems notwendig. Die Verkehrsunternehmen sollen dabei insbesondere Echtzeitinformationen an die Datendrehscheibe des VBN (Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen) liefern. Die Firma Mentz ist daher mit den erforderlichen Erweiterungen beauftragt worden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mentz.net
Beratungsleistungen zur Anbindung des Ereignismanagementsystems der Elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) an die zentrale Datendrehscheibe des Landes Niedersachsen beim VBN:
In Anknüpfung an die ursprünglich vergebenen Erweiterungsleistungen sind Beratungsleistungen erforderlich geworden. Eine zentrale Erweiterung stellt das Ereignismanagementsystem (EMS) dar, über das großflächige Störungen (z. B. Unwetter, Streik,…) als Meldung über die Fahrplanauskunft kommuniziert werden können. Um das System an die zentrale Datendrehscheibe des VBN anbinden (und die Kommunikation mit dem HAFAS Information Manager ermöglichen) zu können, bedarf es der Beratung eines Unternehmens, das die Schnittstelle bzw. das EMS kennt.
Im vorliegenden Fall geht es um die Vergabe von Beratungsleistungen zur Anbindung eines Programms, das von der Firma Mentz (auch) für die VRB entwickelt worden ist, an eine Datendrehscheibe des VBN. Ein anderes Unternehmen verfügt daher grundsätzlich nicht über die für die Beratungsleistungen notwendigen Kenntnisse und müsste sich daher zunächst in das Programm einarbeiten, um die entsprechenden Kenntnisse zu erwerben. Ggf. ist auch die Kenntnis des Quellcodes der Software erforderlich, die ohne Zustimmung der Firma Mentz überhaupt nicht erworben werden kann. Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass die Beauftragung einer anderen Firma – sofern sie denn überhaupt möglich ist – erhebliche Zusatzkosten oder erhebliche Schwierigkeiten bei der Beratung verursachen wird.