Arbeitsmedizinische Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für den Niedersächischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Referenznummer der Bekanntmachung: 0037-DLG/2020-03.220-1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsmedizinische Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für den Niedersächischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Referenznummer der Bekanntmachung: 0037-DLG/2020-03.220-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben wurde die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN in insgesamt 4 Gebieten in Niedersachsen.

Der Auftrag sollte in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus dem § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergaben.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsmedizinische Betreuung nördlich

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE947 Aurich
Hauptort der Ausführung:

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Am Sportplatz 23

26506 Norden

Die arbeitsmedizinische Betreuung sollte in 4 Lose aufgeteilt in ganz Niedersachsen erfolgen. Weitere Informationen zu den übrigen Haupterfüllungsorten waren den Anlagen 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben wurde die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN in insgesamt 4 Gebieten in Niedersachsen.

Der Auftrag sollte in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus dem § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergaben.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen sollten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen gelten.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsmedizinische Betreuung östlich

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE947 Aurich
Hauptort der Ausführung:

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Am Sportplatz 23

26506 Norden

Die arbeitsmedizinische Betreuung sollte in 4 Lose aufgeteilt in ganz Niedersachsen erfolgen. Weitere Informationen zu den übrigen Haupterfüllungsorten waren den Anlagen 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben wurde die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN in insgesamt 4 Gebieten in Niedersachsen.

Der Auftrag sollte in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus dem § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergaben.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen sollten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen gelten.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsmedizinische Betreuung mittig

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE947 Aurich
Hauptort der Ausführung:

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Am Sportplatz 23

26506 Norden

Die arbeitsmedizinische Betreuung sollte in 4 Lose aufgeteilt in ganz Niedersachsen erfolgen. Weitere Informationen zu den übrigen Haupterfüllungsorten waren den Anlagen 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben wurde die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN in insgesamt 4 Gebieten in Niedersachsen.

Der Auftrag sollte in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus dem § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergaben.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen sollten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen gelten.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsmedizinische Betreuung südlich

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE947 Aurich
Hauptort der Ausführung:

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Am Sportplatz 23

26506 Norden

Die arbeitsmedizinische Betreuung sollte in 4 Lose aufgeteilt in ganz Niedersachsen erfolgen. Weitere Informationen zu den übrigen Haupterfüllungsorten waren den Anlagen 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben wurde die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen gem. ASiG und DGUV V2 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN in insgesamt 4 Gebieten in Niedersachsen.

Der Auftrag sollte in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus dem § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergaben.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß Vergabeunterlagen sollten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen gelten.

Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1 - 4
Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsmedizinische Betreuung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgte nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.

Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wurde auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.

Angebote waren elektronisch einzureichen.

Das Angebot war mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.

Die Angebotsabgabe war zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.

Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führte zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Die Angebotserstellung wurde nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren wurden nicht erstattet. Dies galt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, waren Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies galt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entstand daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber bestand nicht.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDYRJ.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:

„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“

§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2021

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Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
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Hagen am Teutoburger Wald
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Hasbergen
Haselünne
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Hessisch Oldendorf
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Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
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Krummhörn
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Langelsheim
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Langwedel (Weser)
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Lengerich (Emsland)
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Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
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Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Meine
Meinersen
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Melle
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Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Niedernwöhren
Nienburg
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
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Seesen
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Sehnde
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Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Söhlde
Soltau
Sottrum
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Stolzenau
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Tarmstedt
Thedinghausen
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