Lieferung und Kopplung eines Quadrupol-ICP-MS mit einem beim AG vorhandenen AF4-System Referenznummer der Bekanntmachung: Z.5-1/B00503-03_04/2020-0965 10106581
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgr.bund.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de/search.html?4&ids=7#results
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Kopplung eines Quadrupol-ICP-MS mit einem beim AG vorhandenen AF4-System
Lieferung und funktionsfähige Anbindung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (Q-ICP-MS) an ein vorhandenes Trennsystem (Asymmetrische Fluss-Feldfluss-Fraktionierung).
Lieferung und funktionsfähige Anbindung eines Quadrupol-Massenspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (Q-ICP-MS) an ein vorhandenes Trennsystem (Asymmetrische Fluss-Feldfluss-Fraktionierung;AF4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Kopplung eines Quadrupol-ICP-MS mit einem beim AG vorhandenen AF4-System
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbronn
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76337
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.