Abfall-Abfuhrleistungen im Kreisgebiet Leer (Festland) – Sammlung und Transport von Rest- und Grünabfall sowie Altpapier Referenznummer der Bekanntmachung: AL01195885

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD9YT51/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD9YT51
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abfall-Abfuhrleistungen im Kreisgebiet Leer (Festland) – Sammlung und Transport von Rest- und Grünabfall sowie Altpapier

Referenznummer der Bekanntmachung: AL01195885
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die sackgebundene Sammlung und der Transport von Rest- und Grünabfällen sowie die behältergestützte Sammlung und Transport von Altpapier im Landkreis Leer (nur Festland).

Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen in Bezug auf die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen von der Insel Borkum.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94C Leer
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Leer / Kreisgebiet ohne Insel Borkum

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die sackgebundene Sammlung und der Transport von Rest- und Grünabfällen sowie die behältergestützte Sammlung und Transport von Altpapier im Landkreis Leer (nur Festland).

Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen in Bezug auf die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen von der Insel Borkum.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 31/03/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages quartalsweise verlängern, höchstens jedoch bis zum 31.3.2032 (Verlängerungsoption).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages quartalsweise verlängern, höchstens jedoch bis zum 31.3.2032 (Verlängerungsoption).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.

Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:

— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:

a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,

b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,

c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:

— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7),

— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2),

— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:

a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,

b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,

c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:

— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7),

— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2),

— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten 3 Jahren mindestens bezogen auf

— die Abfuhr von Abfällen im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 100 000 Einwohnern.

Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:

Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf,

— die Abfuhr von Abfällen im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 100 000 Einwohnern

Mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.3).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten 3 Jahren mindestens bezogen auf

— die Abfuhr von Abfällen im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 100 000 Einwohnern.

Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:

Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf

— die Abfuhr von Abfällen im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 100 000 Einwohnern

Mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen Abfälle (inkl. Abfallart und Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.3).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/03/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/03/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2027 bis 2031

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (= „BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.

2. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);

3. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:

— bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,

— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,

— Verbindliche Angabe zum Anteil der eingesetzten Ein- und Mehrkammerfahrzeuge für die Abfuhr von Rest- und Grünabfall,

— Verpflichtungserklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG

— Entsorgungsfachbetriebszertifikat,

— Logistikkonzept,

— bei Eignungsleihe zusätzlich: Angaben zum jew. Drittunternehmen („DUn“); vom DUn: Auszug Handels-/Berufsregister, Gesamtumsatz, Umsatz hinsichtlich der Leistung Abfuhr von kommunalen Abfällen, Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf die Abfuhr von Abfällen im Rahmen der kommunalen Abfuhr für insgesamt eine Menge an Abfällen, die insgesamt der jährlichen Menge an Abfällen der von der jeweiligen Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung entspricht, mit Angabe der abgefahrenen Menge an Abfällen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der von der Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung(en), Eigenerklärung des jew. DUn zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht, Eigenerklärungen bzgl. gemeinsame Haftung und Nachweis gem. § 47 VgV, Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Entsorgungsfachbetriebszertifikat,

— sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, nach gesonderter Aufforderung des AG (siehe Vergabeunterlagen): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentl. Leistungen mind. bezogen auf die Abfuhr von Abfällen im Rahmen der kommunalen Abfuhr für insgesamt eine Menge an Abfällen, die insgesamt der jährlichen Menge Abfälle der von dem jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung entspricht, mit Angabe der abgefahrenen Menge an Abfällen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, hinsichtlich der von dem jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht, Verpflichtungserklärung des jeweiligen Nachunternehmers zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Entsorgungsfachbetriebszertifikat.

4. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.

Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.

Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de) erhältlich. Sie stehen dort kostenfrei und frei zugänglich zum Download zur Verfügung (Suchwort: AL01195885). Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden; näheres siehe Vergabeunterlagen.

Der Bieter hat sich unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich den AG vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform Vergabe.Niedersachen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform Vergabe.Niedersachen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9YT51.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.

Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.

Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).

Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2021

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