Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN: VE 856 Hörprüfkabinen Referenznummer der Bekanntmachung: S2UWN_1.6_VE 856
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN: VE 856 Hörprüfkabinen
Hörprüfkabinen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Hörprüfkabinen 4 Stück Audiometriekabinen (Hörprüfkabinen) für Untersuchungen in der HNO nach dem Raum-im-Raum-Konzept, im Erdgeschoss des Neubau Ost. Die Kabinen müssen die akustischen Vorgaben der DIN/ISO 8253 EN erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikationsnummer EFB 124,
2. EFB 234 Erklärung Bieter/Arbeitsgemeinschaft,
3. Verzeichnis der Leistung anderer Unternehmen EFB 235,
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 124 GWB,
5. Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG,
6. Referenzen ähnlicher Leistung mit Ansprechpartner und Telefonnummer der letzten 5 Jahre,
7. Leistungsnachweis nach DIN EN 1090.
Siehe EU III.1.1
Siehe EU III.1.1
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, Sicherheitsleistung für Mangelansprüche 3 % der Abrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.