Umbau und Modernisierung Gymnasium Hittfeld – Zimmererarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020.0443
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen (Luhe)
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Modernisierung Gymnasium Hittfeld – Zimmererarbeiten
Einbau Dachflächenfenstern und Rauchableitungsöffnungen in vorhandene Dachkonstruktion, Errichten erf. Unterkonstruktionen und erf. Abbruch sowie Umbau des vorhandenen Dachtragwerks und wieder anarbeiten der Dachhaut (Flachdach und Zinkdach). Schließen von Deckenöffnungen mittels Brettstapelelementen.
Gymnasium Hittfeld Peperdieksberg
21218 Seevetal
1.-4. BA: insgesamt ca. 750 m Abbund, Stahlträger (HEA 240), mehrere gedämmte Unterkonstruktionen aus Holzständer- und Brettstapelelementen, geneigt für ca. 63 m2 Dachflächenfenster und 4 740 m2 Dachdeckendämmung aufgeteilt in 4 Bauabschnitte.
Im 1.BA zusätzlich 6 Rauchabzugselemente und Durchführung von Lüftungsleitungen.
Im 4. BA zusätzlich 4 Rauchabzugselemente.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDR9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).