EBeihilfe-App Referenznummer der Bekanntmachung: 02801-899/20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EBeihilfe-App
Bereitstellung einer App für die elektronische Einreichung von Beihilfeanträgen (eBeihilfe-App) inklusive Systemservice.
Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung Hannover
Die Vergabe sieht vor, die Bereitstellung einer Beihilfeapp für die elektronische Einreichung von Beihilfeanträgen (eBeihilfe) inklusive Systemservice auszuschreiben.
Die zu beschaffende App muss die Möglichkeit der Anbindung an den IBM Service Hub (ISH) bieten, da der ISH ein zentrales Modul des eBeihilfe-Input-Managements darstellt. Die App muss die Funktion besitzt, definierte Barcodes auf bspw. Arztrechnungen auslesen zu können, um damit die Abrechnungsdaten aus externen Serverquellen (ISH) in das Input-Managementsystem zu transferieren. Weiterhin sind bzgl. eines integrierten Dokumentenscanners die Anforderungen der im Input-Management implementierten OCR-Software der Firma Paradatec zu erfüllen. Die App muss im Hinblick auf die Implementierung weiterer Geschäftsprozess (bspw. Reisekosten) erweiterbar sein.
Der Systemservice verlängert sich um 12 Monate, sofern der Vertrag nicht mir einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Stellen Sie Informationen zu Ihren Unternehmen in Bezug auf Teamgröße (Entwicklung, Betrieb, Pflege) und die entsprechenden Qualifikationen im Bereich App-Entwicklung zur Verfügung.
1)Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum kurz dar. Bei diesem Kriterium müssen mindestens 5 von 10 Punkten (Mindestpunktzahl) erreicht werden.
2) Alle zur Leistungserfüllung dieser Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
3) Es wird eine deutschsprachige Hotline für die angebotenen Systeme unterhalten.
4) Sie bestätigen, mindestens 3 Projekte in den letzten 5 Jahren durchgeführt zu haben, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des Liefergegenstands (Erstellung einer eBeihilfe-App) und des Lieferumfangs vergleichbar ist. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben. Sie erklären sich mit Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung der Vergabestelle, entsprechende detaillierte Angaben zu den 3 geforderten Referenzen zu machen. Insbesondere sind dies für die 3 Referenzen folgende Angaben: Referenzprojektname, Auftraggeber, Ansprechpartner, Ihr Beitrag zum Projekterfolg, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen, angefallene Personentage, Ihre Projektinhalte und Projektleistungen. Der Ansprechpartner muss diese Angaben bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYTWZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.