Blutprodukte Referenznummer der Bekanntmachung: KRH-2021-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.krh.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Blutprodukte
Lieferung von Blutprodukten für 4 Jahre.
Klinikum Region Hannover GmbH Stadionbrücke 6 30459 Hannover
Die Anlieferungen müssen in Teilmengen frei Bedarfsstelle nach Zuschlags- und Auftragserteilung erfolgen. Als Bedarfsstellen gelten die Blutdepots in den Zentrallaboratorien der nachfolgend genannten Krankenhäuser des Klinikum Region Hannover:
— Klinikum Agnes-Karll-Laatzen,
— Klinikum Großburgwedel,
— Klinikum Neustadt am Rübenberge,
— Klinikum Nordstadt,
— Klinikum Robert Koch Gehrden,
— Klinikum Siloah.
Das KRH Klinikum Region Hannover schreibt für seine Krankenhäuser einen Rahmenvertrag für die Belieferung mit Blutprodukten und Blutzubereitungen für einen Zeitraum von 4 Jahren aus.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Leistungen des blutgruppenserologischen Labors und des ärztlichen Konsiliardienstes nach Bedarf abzurufen. Es handelt sich hier um Einzelabrufe in nicht vorhersehbarer geringer Menge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Firmenprofil und zur Unternehmensgröße. Es soll ausschließlich das Formblatt F1 verwendet werden,
— Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Einreichen eines aktuellen Nachweises (Eintragung Berufs- oder Handelsregister), nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1, 124 GWB ggf. Eigenerklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Es soll ausschließlich das Formblatt F2 verwendet werden.
Eigenerklärung über den Umsatz, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019). Es soll ausschließlich Formblatt F3 verwendet werden.
Nachweis von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Leistungsort,
— Name des Auftraggebers,
— Ansprechpartner des Auftraggebers,
— Telefonnummer des Ansprechpartners,
— Leistungszeitraum,
— Auftragswert (in Euro),
— Auftragsmenge,
— Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts.
Es soll ausschließlich das Formblatt F4 verwendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMXYYDB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]