Rahmenvereinbarung für den Beitritt zum Konzernrahmenvertrags des BMI zum Abschluss eines Enterprise Agreement zur Beschaffung von Software Assurance und Microsoft - Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020006000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für den Beitritt zum Konzernrahmenvertrags des BMI zum Abschluss eines Enterprise Agreement zur Beschaffung von Software Assurance und Microsoft - Lizenzen
Der Landkreis Osterholz betreibt umfangreiche IT-Infrastrukturen auf Basis von Technologien des Herstellers Microsoft. Zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Sicherheit dieser Strukturen und auch zur Erweiterung ist die regelmäßige Ersatz- und zum Teil auch die Neubeschaffung von Lizenzen des Herstellers Microsoft eine ständige Beschaffungsaufgabe.
Die bestehende Rahmenvereinbarung aus dem Beitritt zum Enterprise Agreement läuft zum 31.3.2021 aus. Es muss der nahtlose Übergang der Software Assurance (Softwarewartung) ab 1.4.2021 für die vorhandenen sowie die Beschaffung neuer Lizenzen inkl. Software Assurance sichergesellt werden.
Der Landkreis Osterholz betreibt umfangreiche IT-Infrastrukturen auf Basis von Technologien des Herstellers Microsoft. Zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Sicherheit dieser Strukturen und auch zur Erweiterung ist die regelmäßige Ersatz- und zum Teil auch die Neubeschaffung von Lizenzen des Herstellers Microsoft eine ständige Beschaffungsaufgabe. Die bestehende Rahmenvereinbarung aus dem Beitritt zum Enterprise Agreement läuft zum 31.3.2021 aus. Es muss der nahtlose Übergang der Software Assurance (Softwarewartung) ab 1.4.2021 für die vorhandenen sowie die Beschaffung neuer Lizenzen inkl. Software Assurance sichergestellt werden. Der Landkreis Osterholz arbeitet sehr eng mit seinen Mitgliedskommunen zusammen. Die Gemeinden Grasberg und Ritterhude sowie die Samtgemeinde Hambergen sollen mit ihrem Microsoft-Lizenzbedarf zusätzlich in die Rahmenvereinbarung aufgenommen werden. Da die wirtschaftliche und lizenzrechtlich korrekte Beschaffung von Softwarenutzungsrechten gerade in virtualisierten Umgebungen recht komplex ist, wird erwartet, dass der künftige Auftragnehmer eine fachgerechte und umfassende Lizenzberatung erbringt.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem autorisierten Handelspartner für die Beschaffung von Microsoft Softwarelizenzen einschließlich Software-Assurance und Dienstleistungen über den Beitritt Konzernrahmenvertrag des Bundesministeriums des Innern und Microsoft zum Abschluss eines Enterprise Agreement mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren und einer 1-maligen Verlängerungsmöglichkeit um 1 weiteres Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für den Beitritt zum Konzernrahmenvertrags des BMI zum Abschluss eines Enterprise Agreement zur Beschaffung von Software Assurance und Microsoft - Lizenzen
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.