Verwertung von Grünabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 198/20/70
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-row.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Grünabfällen
Zum Entsorgungsangebot des Landkreises gehört die Annahme von Grünabfällen an 19 Sammelplätzen im Kreisgebiet. Dabei wird zwischen Baum- und Strauchschnitt (lose Lagerung mit anschließender Zerkleinerung) und Gras/Laub bzw. anderen Grünabfällen (Annahme im Container) unterschieden. Neben bis zu ca. 18 000 t/a, die extern zu verwerten sind, wird der Landkreis eine eigene Kompostierungsanlage für weitere 10 000 t/a im Vertragszeitraum in Betrieb nehmen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der extern zu verwertenden Grünabfälle. Den Transport der Grünabfälle übernimmt ein Beauftragter des Auftraggebers. Die dem Auftraggeber entstehenden Transportkosten werden im Rahmen der Angebotsbewertung berücksichtigt.
Verwertung von Grünabfällen (Los 1)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Die Leistung der externen Verwertung wird in vier gleichartige Mengenlose zu je ca. 4 500 t pro Jahr aufgeteilt. Da es keine materiellen Unterschiede zwischen den Losen gibt, besteht kein Anspruch für einen Zuschlag auf ein bestimmtes Los.
Verwertung von Grünabfällen (Los 2)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Die Leistung der externen Verwertung wird in vier gleichartige Mengenlose zu je ca. 4 500 t pro Jahr aufgeteilt. Da es keine materiellen Unterschiede zwischen den Losen gibt, besteht kein Anspruch für einen Zuschlag auf ein bestimmtes Los.
Verwertung von Grünabfällen (Los 3)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Die Leistung der externen Verwertung wird in vier gleichartige Mengenlose zu je ca. 4 500 t pro Jahr aufgeteilt. Da es keine materiellen Unterschiede zwischen den Losen gibt, besteht kein Anspruch für einen Zuschlag auf ein bestimmtes Los.
Verwertung von Grünabfällen (Los 4)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Die Leistung der externen Verwertung wird in vier gleichartige Mengenlose zu je ca. 4 500 t pro Jahr aufgeteilt. Da es keine materiellen Unterschiede zwischen den Losen gibt, besteht kein Anspruch für einen Zuschlag auf ein bestimmtes Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Grünabfällen (Los 1)
Ort: Ganderkesee
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27777
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Grünabfällen (Los 2)
Ort: Ganderkesee
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27777
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Grünabfällen (Los 3)
Ort: Melsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Grünabfällen (Los 4)
Ort: Melsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse beim Portal Deutsche eVergabe für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren, mindestens jedoch mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben.
Zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich in Textform über das Portal Deutsche eVergabe mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal Deutsche eVergabe erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Nachrichten“ im Projektraum (Angebotsassistent) des Vergabeportals verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu II.2.3) Erfüllungsort: Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter übernimmt die Transporte zum Standort des Auftragnehmers. Dies wird bei der Angebotsbewertung berücksichtigt; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.