Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die Gewerbegebiete im Landkreis Wesermarsch: Ausbauphase II
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-wesermarsch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die Gewerbegebiete im Landkreis Wesermarsch: Ausbauphase II
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt 227 Teilnehmer in Gewerbegebieten angeschlossen werden. Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die Gewerbegebiete im Landkreis Wesermarsch: Ausbauphase II
Das Los 1 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Brake,
— Butjadingen,
— Jade,
— Nordenham,
— Ovelgönne,
— Stadland.
Insgesamt sind 144 Teilnehmer mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Technischer Überblick
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zum Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die Gewerbegebiete im Landkreis Wesermarsch: Ausbauphase II
Das Los 2 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Elsfleth,
— Berne,
— Lemwerder.
Insgesamt sind 83 Teilnehmer mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Technischer Überblick
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zum Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
Sammellos: Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die Gewerbegebiete im Landkreis Wesermarsch: Ausbauphase II
Das Los 3 ist ein Sammellos, das die Lose 1 und 2 umfasst. Es sind 227 Unternehmen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern ein Angebot für Los 3 vorliegt, das in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitslücke wirtschaftlicher als die Summe der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücken der Lose 1 und 2 ist oder auf einzelne Lose 1 und 2 keine Angebote eingegangen sein sollten. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Technischer Überblick
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zum Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 1 Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die Gewerbegebiete im Landkreis Wesermarsch: Ausbauphase II
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 2 Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die Gewerbegebiete im Landkreis Wesermarsch: Ausbauphase II
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 3 Sammellos: Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die Gewerbegebiete im Landkreis Wesermarsch: Ausbauphase II
Nationale Identifikationsnummer: HRB 3723
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/