600.00.01_Interaktive Tafeln Referenznummer der Bekanntmachung: LKHOL-2021-02-002
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzminden
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Postleitzahl: 37603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-holzminden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49479
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agn.de
Abschnitt II: Gegenstand
600.00.01_Interaktive Tafeln
600.00.01_Interaktive Tafeln.
Schulringtausch Holzminden
37603 Holzminden
1.1 Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das „Lose Mobiliar – interaktive Tafeln“ für
Die 2 Bauvorhaben „Neubau Schule Billerbeck“ und „Neubau Gymnasium Liebigstraße“ in Holzminden.
1.2 Bauvorhaben / Allgemeine Baubeschreibung
1.2.1 Standort Oberschule (ehemals Campe-Gymnasium):
Der Neubau ist ein Schulgebäude rechteckiger Gebäudekubatur (ca. 47 x 58 m),
Ohne Unterkellerung und mit einem Innenhof, welcher sich über 3 Geschosse
Erstreckt (ca. 15,50 m). Das Bauvorhaben liegt an der Straße „Billerbeck“ in der Stadt Holzminden PLZ
37603, Niedersachsen
1.2.2 Standort Gymnasium (ehemals Oberschule Holzminden):
Die bestehende Schule „Oberschule Holzminden“ besteht aus 2 Gebäudetrakten,
Die sich aus dem Zusammenschluss der Dr.-Jasper-Realschule und der Johannes-Falk-Hauptschule ergaben. Durch diverse Umbau- und Anbaumaßnahmen entsteht derzeit der Schulstandort Liebigstraße.
Das Bauvorhaben liegt an der Straße „Braunschweiger Straße“ in der Stadt Holzminden PLZ 37603,
Niedersachsen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (gem. § 6a EU Nr.1 VOB/A)
Die Vergabestelle behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis hierfür zu verlangen.
Bitte auch Hinweise unter „VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
(gem. § 6a EU Nr. 2a VOB/A)
— 2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung Vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
Hinweise zu Ziff. 2:
a) Als die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Beispiel: Veröffentlichung im Jahr 2020: die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ sind die Jahre 2017, 2018 und 2019);
b) Präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis Dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
Hinweise zu Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
b) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 und 2.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Hinweis zu Ziffer 1:
a) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Bauleistungen.
3. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.
4. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
Bitte auch Hinweise unter „VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Bis zur Submission werden im Vergabeverfahren nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind Sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
7. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
— Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
— Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU),
— Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
— Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen),
— Formblatt 241 (Abfall),
— Formblatt 244 (Datenverarbeitung),
— Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 bis 15 NTVergG,
— Zusätzliche Vertragsbedingungen für Baustellen, Stand 11-2018,
— Baustellenordnung, Stand 12.11.2018.
C) Anlagen die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
— Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
— Leistungsverzeichnis,
— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung); sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer Angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird,
— Formblatt 234 (Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft); sofern eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorliegt,
— Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen),
— Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG,
— 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222.
D) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
— Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise),
— Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen),
— Formblatt 248,
Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
— siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y65YYC0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der vorstehend unter VI.4.1 benannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.