Bau eines passiven FTTB-Breitbandnetzes im Landkreis Aurich Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-07-LA Bau V2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau eines passiven FTTB-Breitbandnetzes im Landkreis Aurich
Der Auftraggeber beabsichtigt, in dem Projektgebiet des Landkreises Aurich flächendeckend FTTB Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren.
Gebietslos 1-1
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access — NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 - RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 1-2
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 - RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 1-3
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 - RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 1-5
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 - RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 1-7
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access — NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 - RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 3-1
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access — NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 - RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 3-2
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access — NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 - RL BreitbandausbauNI).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1-1
Ort: Aschendorf
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1-2
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1-3
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1-5
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1-7
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 3-1
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 3-2
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDVMJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB — Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]