Ausschreibung von Ingenieursleistungen zur Instandsetzung der Stahlkonstruktion der Schwebefähre über die Oste Referenznummer der Bekanntmachung: 21663-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Ingenieursleistungen zur Instandsetzung der Stahlkonstruktion der Schwebefähre über die Oste
Der Landkreis Cuxhaven beabsichtigt, im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens Ingenieurleistungen zur Instandsetzung der Stahlkonstruktion der Schwebefähre zu vergeben. Geplant ist die Restaurierung und Instandsetzung der Stahlkonstruktion einer unter Denkmalschutz stehenden Schwebefähre. Diese Sanierung soll durch ein Ingenieurbüro begleitet werden. Es handelt sich hierbei um ein durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördertes Projekt des Landkreises Cuxhaven.
Osten
Die Schwebefähre Osten-Hemmoor besteht aus einem räumlichen Stahlfachwerk als Portal mit einem angehängten Fährwagen, der portalseitig auf Schienen geführt wird. Das Bauwerk wurde 1909 errichtet und zwischenzeitlich mehrfach saniert, umgebaut oder ertüchtigt.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Instandsetzung und Sanierung der Stahlkonstruktion der unter Denkmalschutz stehenden Schwebefähre ausgeschrieben.
Zu den Leistungsphasen 1 und 2 hat die Auftraggeberin sich um Vorplanungen bemüht, die einen Orientierungspunkt für zukünftige Auftragnehmer bilden. Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung sämtlicher Verfahrensbeteiligter werden die Planungsergebnisse zur Verfügung gestellt.
Die Leistungserbringung erfolgt in Anlehnung an die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) unter besonderer Berücksichtigung der §§ 41 ff. HOAI.
Gegenstand des vorliegenden Auftrages sind die folgenden Leistungsphasen, deren Leistungsbild dem Ingenieurbauwerk der HOAI entsprechen:
— Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung,
— Leistungsphase 2: Vorplanung,
— Leistungsphase 3: Entwurfsplanung,
— Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung,
— Leistungsphase 5: Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Leistungsphase 8: Bauoberleitung,
— Leistungsphase 9: Objektbetreuung.
Im Rahmen der Leistungsphase 8 schuldet der Auftragnehmer zudem die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung. Dies beinhaltet:
— Plausibilitätsprüfung der Absteckung,
— Überwachen der Ausführung der Bauleistungen (voraussichtlich zwei Termine/Woche),
— Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung),
— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
— Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen,
— Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen,
— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,
— Dokumentation des Bauablaufs.
Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben. Mit Zuschlag werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen oder Teilleistungen.
Darüber hinaus sind Planungsleistungen für die Tragwerksplanung in den folgenden Leistungsphasen orientiert an § 51 HOAI zu erbringen:
— Leistungsphase 2 Vorplanung,
— Leistungsphase 3 Entwurfsplanung,
— Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung,
— Leistungsphase 5 Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe.
Weitere Einzelheiten des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftrag betrifft die Leistungserbringung in Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI für Ingenieurbauwerke. Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auftragsdurchführung beginnt voraussichtlich am 1. April 2021 und endet spätestens mit Beendigung der Leistungsphase 9.
Sollten nach Prüfung der Teilnahmeanträge mehr als 5 Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität mit der hier ausgeschriebenen Leistung durchgeführt hat, erhält er die Bewertung „Gut“ (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität oder mit einen hohen Grad an Innovation durchgeführt hat, erhält er die Bewertung „Sehr gut“ (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders innovativ sind, erhält er die Bewertung „Hervorragend“ (10 Punkte).
Die 5 geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Der Referenzpool wird insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Ingenieursleistungen im Zusammenhang mit Baudenkmälern und Brückenkonstruktionen beurteilt. Aus den Referenzbeschreibungen sollte deutlich werden, wieweit die Referenzprojekte mit dem ausgeschriebenen Vorhaben im Hinblick auf Innovationskraft und Komplexität vergleichbar sind.
Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben.
Mit Zuschlag werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Projekt- und Auftragsphasen. Die besonderen und zusätzlichen Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf der Auftraggeberin beauftragt.
Der Auftragnehmer hat daher keinen Anspruch auf die Beauftragung besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsvoraussetzungen sind durch Ausfüllen des zum Abruf bereitgestellten Teilnahmewettbewerbsformulars nachzuweisen. Im Einzelnen sind folgende Angaben erforderlich:
Will der Bewerber seine fachliche Eignung durch Verweis auf Referenzen von Nachunternehmern nachweisen, so hat er von diesen Nachunternehmern eine Erklärung vorzulegen, dass sie im Auftragsfall bereit sind, den Unterauftrag zu übernehmen. Eine solche Nachunternehmererklärung ist nicht erforderlich, wenn der Bewerber seine Eignung auch ohne den Nachunternehmer nachweist.
Einzureichende Unterlagen:
— Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich aller erforderlichen Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters.
— Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
Die Eignungsvoraussetzungen sind durch Ausfüllen des zum Abruf bereitgestellten Teilnahmewettbewerbsformulars nachzuweisen. Im Einzelnen sind folgende Angaben erforderlich:
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR, sonstige Schäden mind. [Betrag gelöscht] EUR (§ 45 Abs. 4 VgV),
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre,
3. Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter.
Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:
— Angabe der in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Die Referenzprojekte ähneln dem zu erbringenden Auftrag, wenn sie Ingenieursleistungen betreffen, die die Konstruktion und/oder Sanierung von Baudenkmälern oder Stahl- bzw. Brückenkonstruktionen zum Gegenstand haben.
— Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters
Anzugeben sind jeweils:
— Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),
— Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahre,
— Auftragsvolumen,
— Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,
— Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Die Dienstleistung ist Architekten, Ingenieuren und juristischen Personen gemäß § 75 VgV vorbehalten.
Auftragsdurchführung durch Architekten und/oder Ingenieure erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Auftraggeberin führt zu Beginn des Verfahrens einen Teilnahmewettbewerb durch. In diesem Verfahrensstadium ist von den Bewerbern lediglich der Teilnahmeantrag samt der hierfür erforderlichen Unterlagen einzureichen. Im Rahmen dieses Verfahrensschritts wird die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Nur wer als geeignet ausgewählt wird und von der Vergabestelle entsprechend benachrichtigt wurde, darf im zweiten Verfahrensschritt ein Angebot abgeben,
— Die Angebotsabgabe erfolgt unter Verwendung des Angebotsformulars der Auftraggeberin. Dieses wird den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt,
— Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch auf der Deutschen Vergabeplattform einzureichen,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Deutsche Vergabeplattform zu stellen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
— Nebenangebote sind nicht zugelassen,
— Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Z“ aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert. Der Quotient wird dann zur besseren Lesbarkeit mit der Konstante 10 000 multipliziert.
Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist.;
— Preis: Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der angebotenen Einzelpreise für die Leistungsphasen der jeweiligen Planungswerke (Objekt- und Tragwerksplanung), der angebotenen Einzelpreise für die besonderen Leistungen der Objektplanung und der Stunden- und Tagespauschale für einen Projektleiter, einen stellvertretenden Projektleiter, sonstige Ingenieure/Architekten und Techniker, die mit dem Faktor 10 multipliziert werden. Ein entsprechendes Preisblatt wird dem Bieter im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Aus diesem Preisblatt ergeben sich alle relevanten Preispositionen mitsamt des Wertungspreises,
— Leistung: Die Leistung wird auf der Basis der nachfolgenden Konzepte bewertet. Für jedes Konzept kann der Bieter bis zu 10 Punkte erhalten.
1. Konzept zur Objektplanung (max. 10 Punkte)
Bestandteil dieses Konzepts sind Ausführungen zum Leistungsbild der Objektplanung.
Im Rahmen dieses Konzepts soll der Bieter darstellen, welche besonderen Anforderungen das Planungsprojekt aus seiner Sicht stellt und wie er die planerischen Herausforderungen zu lösen gedenkt. Dabei soll der Denkmalschutz und die Bedeutung der Schwebefähre für die Region beachtet werden. Erwartet werden in diesem Zusammenhang Ausführungen zur planerischen Gestaltung der Sanierung und Instandsetzung der Stahlkonstruktion der Schwebefähre, deren Sanierungszustand sich aus Leistungsbeschreibung und Untersuchungsergebnissen ergibt. Auch die planungsrelevanten Besonderheiten, die sich aufgrund des Denkmalschutzes der Schwebefähre stellen könnten, sollten beleuchtet werden.
Der Bieter soll zudem eine planerische Bewertung von Ausführungsrisiken (Vorschädigungen, Schadstoffe, u.a.) in sein Konzept einfließen lassen. Hier soll dargelegt werden, wie planerisch mit derartigen Risiken umgegangen wird und wie sie gelöst werden können. Die Auftraggeberin legt dabei besonderen Wert auf eine fundierte Darstellung möglicher Störfaktoren und Lösungsansätze für sich in diesem Zusammenhang stellende Probleme.
2. Konzept zur Tragwerksplanung (max. 10 Punkte)
Hier hat der Bieter darzulegen, welche besonderen Anforderungen an die Statik bzw. die Tragwerksplanung im Rahmen des Projekts identifiziert werden und wie mit den besonderen Erfordernissen des Projekts planerisch umgegangen wird.
Des Weiteren ist darzulegen, wie der Bieter die Bestandsbauteile planerisch berücksichtigen möchte. Hierzu zählen auch Bezüge zum Denkmalschutz, die in der gebotenen Kürze herausgestellt werden sollen. Die Planung von Tragwerken mit besonderen Rahmenbedingungen, wie sie das Konstrukt der Schwebefähre bietet, sollen besonders herausgestellt werden. Berücksichtigt werden sollen zudem statische Bemessungen, die Einbindung der bisherigen Konstruktion der Schwebefähre im Rahmen der Sanierung und statische Besonderheiten, die der Bieter anhand der beigefügten Baudokumente identifiziert.
3. Konzept zur Kooperation mit den übrigen Projektbeteiligten (max. 10 Punkte)
Im Rahmen dieses Konzepts werden auch Ausführungen des Bieters zur Kooperation mit den Projektbeteiligten und zur Präsenz des Projektteams vor Ort erwartet. Dies gilt auch für Nachunternehmer, die der jeweilige Bieter zu beauftragen gedenkt. Positiv bewertet wird, wenn das Konzept dem Projekt angemessen qualifizierte Projektteamprofile enthält und entsprechend qualifizierte Nachunternehmen den einzelnen Planungs-, Bauvorbereitungs- und Ausführungsschritten zugeordnet werden.
4. Konzept zur Kosten- und Terminkontrolle (max. 10 Punkte)
Im Rahmen dieses Konzepts wird bewertet, wie der Bieter gewährleisten will, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Hierfür sind konkrete Maßnahmen zu benennen, plausibel darzulegen und inhaltlich zu erläutern.
5. Konzept zur Verfügbarkeit und Präsenz vor Ort (max. 10 Punkte)
Hier wird bewertet, wie der Bieter sicherstellen will, dass dessen Ansprechpartner während der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen durchgehend verfügbar ist. In diesem Zusammenhang soll sichergestellt werden, dass mindestens ein verantwortlicher Ansprechpartner des Bieters während der Durchführung der Maßnahmen auf der Baustelle präsent ist und die Projektdurchführung begleitet. Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf eine enge Abstimmung der jeweiligen Planungsschritte mit ihr. Hierzu gehören neben regelmäßigen Briefings auch fortlaufende Auskünfte über den Planungs- und Projektstand.
Die einzelnen Konzepte können mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden.
— Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind,
— 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne für das jeweilige Konzept relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden,
— Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte (insbesondere hinsichtlich der besonderen planerischen Anforderungen an die Instandsetzung im Lichte des Denkmalschutzes) nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, die der Bedeutung der Schwebefähre und dessen Denkmalschutzcharakter gerecht werden, erhält das Konzept insgesamt 5 Punkte,
— Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem muss das Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf die Sanierung einer denkmalgeschützten Brückenkonstruktion verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat,
— Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen eine qualitativ besonders hochwertiges Sanierungskonzept oder ein besonders innovatives technisches und nachhaltiges Vorgehen erkennen, das die besondere Bedeutung der Schwebefähre berücksichtigt, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet,
— Die Ausführungen sollten insgesamt 35 Seiten nicht überschreiten,
— Je Konzept kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten. Insgesamt kann ein Bieter somit 50 Punkte erreichen,
— Die Verhandlungen sollen voraussichtlich in KW 17/2021 stattfinden. Die Auftraggeberin behält sich unter Berücksichtigung der aktuell dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURDGQP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland