ERP Softwarelösung für die MPA BS Referenznummer der Bekanntmachung: 02801-886/20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
ERP Softwarelösung für die MPA BS
Einführung einer ERP Softwarelösung an der Materialprüfanstalt für das Bauwesen (MPA BS) in Braunschweig.
Materialprüfanstalt für das Bauwesen (MPA BS) Braunschweig
Einführung einer ERP Softwarelösung an der Materialprüfanstalt für das Bauwesen (MPA BS) in Braunschweig. Gegenstand dieser Ausschreibung sind:
— die Beschaffung der Nutzungslizenzen für die erforderlichen Module entsprechend der Anzahl der Nutzer,
— die Softwarepflege und der Support,
— die Unterstützung bei der Installation der erforderlichen serverbasierten Komponenten und der Herstellung der Betriebsbereitschaft,
— Auswahl von Standard-Modulen des ERP-Systems für die Implementierung und den Betrieb,
— die Planung der und Einrichtung der Systemkonfiguration entsprechend den Anforderungen der MPA BS,
— Umsetzung der MPA-spezifischen Anpassungen und Entwicklungen in den Standardfunktionen des ERP-Systems,
— Migration der Bestandsdaten zu laufenden und abgeschlossenen Projekten, der bestehenden Schnittstellen und der Daten aus der Projekt- und Maschinenzeiterfassung,
— die Schulung der Administratoren und Keynutzer,
— sowie die Schulung von Nutzern, die hausintern als Multiplikatoren eingesetzt werden sollen,
— Wartung- und Weiterentwicklung des ERP-Systems durch den Hersteller.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum kurz dar. Hier müssen mindestens 5 von 10 Punkten erreicht werden.
2. Die Entwicklung, Implementierung und Anpassung des ERP-Paketes gehört zum Leistungskatalog Ihres Unternehmens.
3. Bieten Sie auch Anwender-Schulungen zu der von Ihnen angebotenen Software an? Hier müssen mindestens 5 von 10 Punkten erreicht werden.
4. Alle zur Leistungserfüllung dieser Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit direktem Kontakt zum Auftraggeber beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
5. Es wird eine deutschsprachige Hotline für die angebotenen Systeme unterhalten.
6. Sie bestätigen, mindestens 3 Projekte in den letzten 3 Jahren durchgeführt zu haben, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des Liefergegenstands und des Lieferumfangs vergleichbar ist.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben.
Sie erklären sich mit Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung der Vergabestelle, entsprechende detaillierte Angaben zu den 3 geforderten Referenzen zu machen.
Insbesondere sind dies für die 3 Referenzen folgende Angaben: Referenzprojektname, Auftraggeber, Ansprechpartner, Ihr Beitrag zum Projekterfolg, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen, angefallene Personentage, Ihre Projektinhalte und Projektleistungen.
Der Ansprechpartner muss diese Angaben bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
7. 4) Als geeignet gilt, wer alle A-Kriterien erfüllt und bei den B-Kriterien die vorgegebenen Mindestpunktzahlen in einzelnen Kriterien erreicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYTG5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.