Informationsportal Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_WOB_EDV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://jobcenter-wolfsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informationsportal
Durch die Einführung eines internetbasierten Stellensuchportals soll der regionale Arbeits- und Ausbildungsmarkt transparent und übersichtlich dargestellt werden und die Jobsuche für Bürgerinnen und Bürger, sowie für kooperierende Stellen erleichtert werden.
Ziel ist die Verbesserung der individuellen Integrationsarbeit, die Vereinfachung der Stellensuche für Kunden des Jobcenters und gleichzeitig die Herstellung von Transparenz über die Entwicklung des regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarktes sowie der Fachkräftesituation.
Jobcenter Wolfsburg
Porschestraße 2
38440 Wolfsburg
Derzeit beziehen etwa 11.600 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (5700 im Jobcenter Gifhorn, 5900 im Jobcenter Wolfsburg) laufend Leistungen nach dem SGB II. Das einzurichtende und zu verwaltende Stellensuchportal soll diesen Menschen einen einfachen Zugang zu aktuellen Ausbildungs-, Arbeits- und Praktikumsstellen erschließen und dies auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei ermöglichen. Das webbasierte Stellensuchportal soll den regionalen Stellenmarkt für den Jobcenterbezirk und die umliegende Region möglichst aktuell und vollständig abbilden und mittels geeigneter Filtermöglichkeiten nach passenden Ordnungskriterien clustern lassen.
Das Stellensuchportal soll an die Internetseiten der Jobcenter Gifhorn und Wolfsburg angebunden werden. Neben der Anbindung für den Internetauftritt des jeweiligen Jobcenters sollen mindestens 2 Stellenticker (bewegliche Anzeige aktueller Stellenangebote) je Jobcenter durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Auftragunterlage/ Beschaffungsunterlage, die barrierefrei über den o. g. link einzusehen ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag maximal zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben entnehmen Sie den Auftragsunterlagen/ Beschaffungsunterlagen, die barrierefrei über den o.g. link einzusehen sind.
Die Angaben entnehmen Sie den Auftragsunterlagen/ Beschaffungsunterlagen, die barrierefrei über den o.g. link einzusehen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYUD88J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (5 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (5 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (5 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser ng einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (5 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gern. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.