Schulzentrum Nord – Schließanlage Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2021-0009
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum Nord – Schließanlage
Schließanlage (mechanische und elektronische Schließanlage).
Schulzentrum Nord
Knabenburg 2
31785 Hameln
Schließanlage – Aufgrund der bereits vorhandenen Software der Stadt Hameln können nur Produkte der Fa. dormakaba angeboten werden.
Machanische Schließanlage (Neubau, IGS + AEG) als Generalhauptschlüsselanlage mit insgesamt 6 Hierachiestufen (Generalhaupt-, Haupt-, Hauptgruppen-, Gruppen-, Untergruppen- und Einzelschlüssel):
— Doppelzylinder ca. 382 St.
Elektronische Schließanlage (Neubau, IGS + AEG):
— Digitalzylinder ca. 150 St.,
— Tranpondermedien ca. 240 St.,
— Online-Peripherie für Direktvernetzung/Zutrittsmanager 1St.,
— Programme und Programmier-Peripherie/Tischleser 1 St..
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Es besteht kein wirksames Berufsverbot oder wirksames vorläufiges Berufsverbot,
— Es bestehen keine rechtskräftigen Urteile gegen mich/uns oder leitende Mitarbeiter wegen z. B. Geldwäsche, Bestechung, Vorteilsgewährung, Diebstahl, Unterschlagung, wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen, Baugefährdung, Gewässer- und Bodenverunreinigung, unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen,
— Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Erklärung zum NTVergG
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer Präqualifikationsstelle – PQ VOB – oder als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärung gem. Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl behält der AG sich vor, die angegebenen Nachweise anzufordern. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
Jeweilige Präqualifikationsnummer oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt-Eigenerklärung zur Eignung – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung auf Verlangen des AG vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen ausgegeben.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen u. a. Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer Präqualifikationsstelle -PQ VOB- oder als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärung gem. Formblatt -Eigenerklärung zur Eignung- nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Gelangt das Angebot eines nicht Präqualifizierten Bieters in die engere Wahl behält der AG sich vor, die angegebenen Nachweise anzufordern. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Präqualifikationsnummer oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt -Eigenerklärungzur Eignung- auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung auf Verlangen des AG vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen ausgegeben.
Innerhalb von 6 Kalendertagen nach besonderer Aufforderung des AG sind einzureichen:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung, insbesonderein Bezug auf die Durchführung der Bauarbeiten und die Höhe der Auftragssumme vergleichbar sind. Für die wichtigsten Bauleistungen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen. Sollten vergleichbare einschlägige Bauleistungen bereits mehr als 5 Jahre zurückliegen, behält sich der AG vor, auch die Referenzen für diese Bauleistungen anzuerkennen,
— Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein) geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle, Zimmer 66, 6. Etage Hochhaus, Rathausplatz 1, 31785 Hameln.
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2021-0009. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen.
Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/1335/1336
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]/1335/1336
Fax: [removed]