Trockenbau Decken Referenznummer der Bekanntmachung: 20 E 50131
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbau Decken
Die „Universitätsmedizin Göttingen (UMG)“ vereint im Sinne des niedersächsischen Integrationsmodells die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum unter einem Dach. Gemeinsam mit der Universität Göttingen wird die UMG seit 2003 in der Rechtsform einer Stiftung Öffentlichen Rechts geführt.
Neben den spezifischen Aufgaben in Lehre und Forschung erfüllt die Universitätsmedizin Göttingen mit rund 1 500 Betten als einziges Krankenhaus der Maximalversorgung in Südniedersachsen sehr weitgehende Aufgaben der Gesundheitsversorgung. Mit rund 7 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Universitätsmedizin Göttingen der größte Arbeitgeber in der Region. Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) beabsichtigt den Neubau des HBCG, Heart+ Brain Center Göttingen.Der Neubau des HBCG in Göttingen hat 4 Vollgeschosse, eines davon unterirdisch. Das Gebäude hat eine Höhe von ca. 15.70 m über Gelände. Im Vergabeverfahren wird die Leistung „Trockenbau Decken“ ausgeschrieben.
Göttingen
— ca. 260 qm GK Abhangdecken, F0,
— ca. 60 qm GK Abhangdecken, F0, freitragend,
— ca. 200 qm GK Abhangdecken, F0, Feuchtraum,
— ca. 590 qm Metallkassettendecke, F0, abklappbar,
— ca. 150 qm Metallkassettendecke, F30, abklappbar,
— ca. 2800 kg Stahl als Unterkonstruktion,
— ca. 53 Stück Deckensegel, 180 cm x 120 cm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbau Decken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnstorf
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 94424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Es wird auf §§160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hingewiesen: Erkannte Vergabeverstöße im Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).