Generalplanerleistungen für das Erschließungsgebiet Wenden West in Braunschweig Referenznummer der Bekanntmachung: 601166_225 2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5314701
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.braunschweig.de/ggb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für das Erschließungsgebiet Wenden West in Braunschweig
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (Auftraggeber GGB) beabsichtigt Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Wenden West“ zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der Stadt Braunschweig übernommen. Das Planungsgebiet befindet sich in Braunschweig, im Westen von Wenden zwischen der Veltenhöfer Straße, der Bundesautobahn A2 sowie der Straße „Im Steinkampe“. Neben einem Gewerbegebiet im westlichen Bereich ist ein Wohngebiet angrenzend an den Stadtteil Wenden geplant. Die Erschließung der beiden Bereiche, deren Anbindung an die vorhandenen Straßen sowie Planung des Straßenbegleitgrüns sind die Kernaufgaben des Vertrages. Die ebenfalls für das Baugebiet erforderlichen Entwässerungsarbeiten werden gesondert von der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) beauftragt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH beabsichtigt folgende Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI sowie ergänzender besonderer Leistungen an ein Ingenieurbüro, eine ARGE oder Planungsgemeinschaft zu vergeben:
1. Verkehrsanlagen (Abschnitt 4 HOAI) Grundleistungen der Leistungsphasen 2,3 und 5-9 (für beide Bauphasen),
2. Freianlagen (Abschnitt 2 HOAI) Grundleistungen der Leistungsphase 5 (Straßenbegleitgrün),
3. Koordinierte Einarbeitung,
4. Prüfung von Nachträgen,
5. Örtliche Bauüberwachung,
6. Sicherheits- und Gesundheitskoordination/DGUV-Koordinator,
7. Koordinierung der Leitungsträger und Erstellung eines koordinierten Leitungsplans,
8. Bauablaufplanung und Verkehrsführung,
9. Detaillierte Planung von Bauabschnitten bei besonderen Anforderungen inkl. Verkehrsführung,
10. Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
11. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für beide Bauphasen,
12. Markierungs- und Beschilderungspläne für beide Bauphasen.
Die Erschließung des Baugebietes „Wenden West“ sowie alle erforderlichen Folgemaßnahmen (Umbau des Knotenpunktes Hansestraße / Ernst-Böhme-Straße) sollen im Frühjahr 2022 beginnen. Derzeit wird von einem Volumen von ca. 6,2 Mio. EUR netto für die Straßenbaumaßnahmen inkl. Verkehrsbegleitgrün ausgegangen. Die Straßenbautätigkeiten werden zum Teil in 2 Phasen (Erschließungs- und Endausbauphase) ausgeführt. Es handelt sich nicht nur ausschließlich um Leistungen nach § 47 HOAI. Es ist ebenfalls der 2. Abschnitt der HOAI mit Freianlagen im Projekt enthalten (§ 39 HOAI).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien, die in den Bewerbungsunterlagen (siehe Matrix zur Bewertung der Teilnahmeanträge) genannt sind. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Die Maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in Bezug auf abgegebene Eigenerklärungen ggf. Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch phasenweise bzw.im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Es besteht die Option auf die Beauftragung mit weiteren zusätzlichen Leistungen bzw. Fachplanungsleistungen, soweit diese zur Umsetzung für das vorliegende Projekt erforderlich sind und der Auftragnehmer fachlich und zeitlich in der Lage ist, diese Planungsleistungen zu erbringen. Dazu gehören ggf. auch Hydraulische Berechnungen und Nachweise.
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH behält sich vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB 2. Erklärung zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber-/Bietergemeinschaften gemäß § 43 Abs. 2 VgV 3. Angabe der Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV.
1. Eigenerklärung zu den Netto-Umsätzen für Dienstleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs, gem. § 47 HOAI, in Euro im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019),
2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV; Mindeststandard: Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR.
1. Mitarbeitende Ingenieure (einschl. Führungskräfte) im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs, gem. § 47 HOAI im Mittel der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019),
2. Eigenerklärung zu Projekten mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad anhand nachfolgender Kriterien
a) In bebauter Umgebung realisiert (innerstädtische Straße, eingeschränkte Flächenverfügbarkeit),
b) Erschließung,
c) zweispurig mit Nebenanlagen oder größer.
1. Vorlage eines vergleichbaren Referenzprojektes anhand eines Referenzschreibens,
2. Die Zahl der mitarbeitenden Ingenieure (einschl. Führungskräfte) im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs, gem. § 47 HOAI im Mittel der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019) muss mindestens bei 6 mitarbeitenden Ingenieuren liegen.
Der Auftragnehmer bzw.-bei juristischen Personen- dessen verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder Ingenieurin“/“Ingenieur“ zu führen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedstaate der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen die dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie bzw. – bei juristischen Personen- ihre verantwortlichen Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV nach dem Recht des Landes Niedersachsen berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich über das o. g. Vergabeportal erfolgen. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 2.3.2021 eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.