BAB A7-Anschlussstelle Nord Landschaftspflegerischer Begleitplan, Faunistische Leistungen, Leistungen für den Artenschutzbeitrag sowie weitere Besondere Leistungen, Umweltplanug Referenznummer der Bekanntmachung: 2677
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
BAB A7-Anschlussstelle Nord Landschaftspflegerischer Begleitplan, Faunistische Leistungen, Leistungen für den Artenschutzbeitrag sowie weitere Besondere Leistungen, Umweltplanug
Die BAB A7 (Hannover-Kassel) liegt am östlichen Rand der Stadt Hildesheim und schließt derzeit mit 2 Anschlussstellen (Nr. 61 Drispenstedt und Nr. 60 Hildesheim) an das Stadtgebiet an.
Unter dem Namen Hildesheim-Nord soll südlich der Überquerung des Stichkanals im Abs. 240, Stat. 1890 ein dritter Autobahnanschluss angelegt werden. Der Neubau der AS steht im engen Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme Ausbau des südlichen Stichkanals und Verlegung der B 6. Hierzu wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Nordöstlich der verlegten B 6 wird ein ca. 85 ha großer Gewerbepark entwickelt. Im Zusammenhang mit der neuen Anschlussstelle soll ein Brückenbauwerk über die A 7, ein ca. 1,5 km langer Zubringer-Nord, der an der verlegten B 6 anknüpft und ein plangleicher Kontenpunkt für die Erschließung des Gewerbeparks geplant werden.
Die Linie der Trasse wurde bereits festgelegt, auch liegen bereits grundsätzliche Überlegungen zu den Querschnitten vor.
Für das Vorhaben sind Umweltplanungen zu erbringen.
Bei dem Untersuchungsgebiet handelt es sich um zurzeit intensive Ackerflächen. Bördelandtypisch bestehend aus Lehm und Ton.
A7 am nördlichen Stadtrand von Hildesheim
31137 Hildesheim
1.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 HOAI
1.1.1 Grundleistungen
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen
Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
1.1.2 Besondere Leistungen
1.1.2.1 Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung
— Vorabstimmung mit Planungsbeteiligten.
1.1.2.2 Verfahrensbegleitende Leistungen
— Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG,
— Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben,
— Zur Abhandlung von waldrechtlichen Belangen.
Optional: Berücksichtigung der Belange nach NWaldLG § 8 in Text und Karte
— Mitwirken an Anhörungs- und Erörterungsterminen,
— Mitwirken bei der Erarbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen.
1.1.2.3 Weitere Leistungen
— Kartierung von Biotoptypen,
—— Erfassen der Biotoptypen nach Drachenfels 2020 bis zur 3. Hierarchiestufe einschl. Nebencodes auf 120 ha,
—— gesetzliche geschützte Biotope nach § 30 und geschützte Landschaftsbestandteile nach § 24 NAGBNatschG,
—— Darstellung in Text und Karte im LBP,
— Kartieren floristischer Arten,
—— Suche nach Gefäßpflanzen der „Roten Listen“ (GARVE 2004) sowie Ermittlung streng und besonders geschützter Pflanzenarten auf 120 ha,
—— Darstellung in Text und Karte im LBP.
1.2 Faunistische Leistungen
1.2.1 Vorbereitende Tätigkeiten
— Erstellen eines Begehungs- und Einsatzplanes der einzelnen faunistischen Experten,
— Mitwirken bei der Einholung erforderlicher Genehmigungen,
— Mitwirken bei der Information betroffener Dritter,
— Vorbereiten der Kartiergrundlagen und Materialien.
1.2.2 Geländearbeiten
— Begründete logistische Tätigkeiten wie Ortswechsel oder Orientierung.
Ortswechsel Reptilien (Seitenwechsel) Autobahn
Transektwechsel Fledermäuse
Für alle Begehungen
— Durchführen von Erhebungen Artengruppen übergreifend
Kartierung von Baumhöhlen und -spalten gemäß Methodenblatt V3
— Säugetiere.
Transektkartierung Fledermäuse gemäß Methodenblatt FM1
4 Begehungen à 60 min/km auf insgesamt 3 km
— Horchboxenuntersuchung Fledermäuse gemäß Methodenblatt FM2.
Einsatz von 4 Horchboxen über 3 Phasen à mindestens 3 Tage
Auf- und Abbau 30 min/Horchbox und Aufnahmephase für 4 Boxen
— Netzfang Fledermäuse gemäß Methodenblatt FM3.
3 Standorte mit Netzen insgesamt 30 — 70 m Länge, 3 — 5 m Höhe an 2 Terminen, 10 h/Termin
3 Netzfangstandorte (Summe) à 8 h/Person mit 1 Person an 2 Terminen
— Reptilien.
Sichtbeobachtung, Einbringen künstlicher Verstecke und Punkttaxierung gemäß Methodenblatt R1
Sichtbeobachtung 4 Begehungen auf 3 km Transekt à 2 h/km
Ausbringung und Einholen von 20 künstlichen Verstecken à 3 h
— Auswertung und Nachbestimmung.
Säugetiere
Analyse von Fledermausrufaufnahmen gemäß Methodenblättern FM1, FM2
4 Probestrecken à 1 h/Probestrecke
4 Horchboxen à 3 h/Horchbox á 3 Phasen
1.2.3 Dokumentation
— Beschreibung der Vorgehensweise, ggf. mit Methodenkritik für jede untersuchte
Tiergruppe,
— Darstellen und Analysieren/Bewerten der erhobenen Daten entsprechend den Angaben in den jeweiligen Methodenblättern,
— Beurteilen der Ergebnisse entsprechend dem jeweiligen landschaftsplanerischen Fachbeitrag gemäß Gutachten,
— Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte,
— Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landespflege zuständigen Behörde,
— Abstimmen der vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber,
— Darstellen der Dokumentation in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karten.
1.2.4 Faunistische Begleitung der landschaftsplanerischen Fachbeiträge
— Begleiten des Fachplaners bei der Erstellung des landschaftsplanerischen Fachbeitrags auf der jeweiligen Planungsebene.
1.3 Artenschutzbeitrag (ASB)
1.3.1 Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges
— Zusammenstellung und Auswerten der vorhandenen faunistischen und floristischen Daten.
1.3.2 Bestimmen der für den Artenschutzbeitrag relevanten Arten (Relevanzprüfung)
— Ermitteln und Beschreiben der maßgebenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkprozesse des Projekts und Festlegen der maximalen Wirkzone bezogen auf das vorhandene bzw. anzunehmende Artenspektrum,
— Darlegen der möglichen artenschutzrechtlich betroffenen Arten,
— Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen,
— Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Textform,
— Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.
1.3.3 Konfliktanalyse und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung im Zuge der Art-für-Art-Betrachtung
— Ermitteln der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß BNatSchG unter Einbeziehung der projektimmanenten Maßnahmen zur Konfliktvermeidung,
— Beschreiben der betroffenen Arten u. Beurteilen/Darstellen des Erhaltungszustandes der lokalen Population der Arten, für die ein Störungsverbot vorliegt,
— Erarbeiten und Begründen von artenbezogenen Maßnahmen zur Konfliktvermeidung (Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen),
— Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte zuständigen Behörde,
— Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde,
— Abstimmen der vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber.
1.3.4 Abgestimmte Fassung
— Darstellen des Artenschutzbeitrags in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.
Geplanter Termin zur Präsentation des Angebotes 8./9.12.2020.
Weitere Informationen siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Faunistische Untersuchungen, Artenschutzbeitrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.baaderkonzept.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPYT8F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland