Visuelle Kommunikation
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Visuelle Kommunikation
Das Städtische Klinikum Braunschweig ist, wie viele Krankenhäuser dieser Art über Jahrzehnte gewachsen, hat unterschiedlichsten Baubestand und wird derzeit am Standort Salzdahlumer Straße in mehreren Etappen ausgebaut, um künftig auf 2 Standorten seine Leistungen im Wettbewerb mit anderen Gesundheitseinrichtungen zu erbringen.
Dazu soll ein System der visuellen Kommunikation vom Großraum Braunschweig, beginnend z. B. mit dem hochrangigen Autobahnnetz als Leitsystem in der Region und in der Stadt, aber auch als (abgestuftes) Leitsystem in den beiden Standorten Salzdahlumer Straße und Celler Straße sowie in einzelnen Objekte der Naumburg Straße, als gestalterisch funktionales Gesamtkonzept bis auf die Ebene der Einzelraumbezeichnung und in Teilbereichen auch Einzelraumsteuerung (Raumbuchung) erarbeitet und zukunftssicher aufgebaut werden.
Die zu vergebende Leistung umfasst dabei
— Analyse der übergeordneten Straßen und des öffentlichen Verkehrsnetzes für die strategische Platzierung von Hinweistafeln auf die 2 Hauptstandorte (Salzdahlumer Straße und Celler Straße) für die Straßenbeschilderung zu den Kliniken,
— die Analyse des Bestandes, der Neubauplanung, der Etappen unterschiedlicher Projekte,
— die Analyse der Betriebsorganisation, deren Szenarien, die in Etappen die Um- und Neuorganisation, die ständige Betriebsbereitschaft und die Umorientierungen bei Verlegungen und Inbetriebnahme neuer/adaptierter Abteilungen vorplant,
— die Abstimmung mit mehreren Planungsteams, die zT. noch zu vergeben sein werden,
— die Abstimmung mit einer CAFM-Abteilung (im Aufbau), die ab 2026 die Gesamtsysteme der visuellen Kommunikation und die daraus resultierenden Anlagen, Bauteile und Installationen mit gleicher Typographie und Systematik fortführen soll, insofern sind ab 2026 die Nutzungsrechte für ev. Logos, Schriften, Gestaltung zu übertragen.
Das Leitsystem ist von der Großraumdarstellung des Umfelds bis zur Einzelraumdarstellung in der LPH 2 Vorplanung als Gesamtsystem zu planen und insgesamt über alle Etappen mit Kostenschätzung beschlussfähig aufzubereiten.
Die weitere Abwicklung erfolgt objektbezogen in Etappen, die mit Betriebsorganisation, Planern und dem Auftraggeber erarbeitet und fortgeschrieben werden müssen.
Weitergehende Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Der Auftrag wird zunächst mit einer Laufzeit von 6 Jahren vergeben. Er verlängert sich automatisch bis zum Abschluss aller nach der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen.
1. Bewertung der Zusatzunternehmensreferenzen Projekt Leitsystem des Bewerbers
Der Bewerber kann durch Angabe von zusätzlichen Unternehmensreferenzen (über die Mindestanforderung hinaus) seine Erfahrung bei der Erbringung von design, Planung, Objektüberwachung von Leitsystemen nachweisen. Als Referenzen werden Referenzprojekte gewertet, welche die Mindestanforderungen für Unternehmensreferenzen mit klinischen Inhalten, Passagiergebäuden (Bahnhofs- oder Flughafen Ankunft/Abfluggebäude) aber auch z. B. Hochschul/Instituts- oder Bürogebäude mit mehr als EUR 30 Mio. oder 15 000 m2 BGF erfüllen.
Die Referenzen werden nach der Vergleichbarkeit der Leistungen und der Anzahl der eingereichten Referenzen bewertet:
— mindestens 3 sehr gut vergleichbare Referenzprojekte: 30 Punkte,
— mindestens 2 sehr gut vergleichbare Referenzprojekte: 20 Punkte,
— mindestens ein weiteres Referenzprojekt, das die hier genannten Mindestanforderungen erfüllt: 10 Punkte,
— Erfüllung der Mindestanforderungen unter III.1.3 und kein weiteres Referenzprojekt: 0 Punkte.
2. Gestaltungsbeispiel
Der Bewerber kann außerdem durch Abgabe eines Gestaltungsbeispiels mit max. 20 Seiten (Folien mit Powerpoint) aus einem von ihm in den letzten 120 Monaten bearbeiteten Projektes seine Lösungskompetenz für visuelle Kommunikation-Leitsysteme darstellen.
Als Referenz werden hier auch Beispiele eines Projektes akzeptiert, das nicht den unter III.1.3 dargestellten Mindestanforderungen erfüllt.
Die Bewertung erfolgt gemäß nachstehenden Punkteschema durch eine Bewertungskommission des Auftraggebers.
Zusatzreferenz Leistungsbeispiel
— Herausragende Lösung 30 Punkte,
— sehr gute Lösung 20 Punkte,
— gute Lösung 10 Punkte,
— keine Bewertung 0 Punkte.
Verlängerungsoption gem. II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen.
Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3 genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Verfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1) Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate,
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
1) Eigenerklärung zu den Umsätzen des Unternehmens innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2) Eigenerklärung zu den Umsätzen mit Leistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe (Design, Visuelle Kommunikation - Leitsystem) vergleichbar sind, innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Design, Visuelle Kommunikation - Leitsystem) muss [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen (Mindestanforderung),
3) Nachweis über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Deckungssummen [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden.
— Durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Design, Visuelle Kommunikation - Leitsystem) von [Betrag gelöscht] EUR (netto) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Bestehen oder Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Deckungssummen [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden.
1) Referenzen über vergleichbare Leistungen, die die folgenden Anforderungen erfüllen.
— Der Bewerber hat beim Referenzprojekt ein Leitsystem für nachstehende Projektarten in den Leistungsphasen (LPH) 1-8 in unmittelbarem Auftrag des Referenzauftraggebers vollumfänglich oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft zumindest zu 50 % erbracht,
—— dem 1. Referenzprojekt liegt ein Bauvorhaben mit,
—— klinischem Inhalt (U+B-Abteilungen, OPs, Intensive, Labor) mit Errichtungskosten (KGR 200-600) von zumindest 50 Mio. EUR (exkl. USt.) bzw. 20 000 m2 BGF eines öffentlichen Auftraggebers zugrunde, oder ein
—— Bahnhofs- oder Flughafen Ankunft/Abfluggebäude mit zumindest 50 Mio. EUR (exkl. USt),
— bei einem 1. Referenzprojekt von weniger als 50 Mio. EUR Errichtungskosten ist ein weiteres Referenzprojekt mit über 100 Mio. EUR bzw. 50 000 m2 BGF eines öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen, wobei klarstellend festgehalten wird, dass das weitere Referenzprojekt keinen klinischen Inhalt aufweisen muss und nicht als Auswahlreferenz gem. II.2.9 verwendet werden kann,
— wenn das 1. Referenzprojekt die 50 Mio. EUR Errichtungskosten überschreitet kann die 2. Referenz in Hinblick auf den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit entfallen,
— die Kostenangaben beziehen sich auf die Summe der Kostengruppen 200-600 der DIN 276 aktuelle Fassung,
— die Anwendung des Vergaberechts (Durchführung europaweiter Vergabeverfahren) ist nachzuweisen,
— Referenzen, bei denen die Leistungserbringung (Abschluss LPH 8 bzw. das Datum der eigenen Schlussrechnung dazu) bereits vor mehr als einhundertzwanzig (120) Monaten gerechnet ab der gegenständlichen Verfahrenseinleitung abgeschlossen wurde (Zeitpunkt der Schlussrechnung der Leistung des AN), werden nicht gewertet.
Ebenso werden Referenzen, die mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, nicht berücksichtigt,
2) Qualifikation des für den Einsatz im Projekt vorgesehenen Projektleiters:
— Erfolgreicher Abschluss einer facheinschlägigen Hochschulausbildung (zumindest erfolgreicher Abschluss einer facheinschlägigen Berufsprüfung bzw. Nachweis einer zumindest 7-jährigen Berufspraxis in einschlägiger Projektbearbeitung.
1) Referenzen über vergleichbare Leistungen, die die folgenden Anforderungen erfüllen.
— Der Bewerber hat beim Referenzprojekt ein Leitsystem für nachstehende Projektarten in den Leistungsphasen (LPH) 1-8 in unmittelbarem Auftrag des Referenzauftraggebers vollumfänglich oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft zumindest zu 50 % erbracht,
—— dem 1. Referenzprojekt liegt ein Bauvorhaben mit,
—— klinischem Inhalt (U+B-Abteilungen, OPs, Intensive, Labor) mit Errichtungskosten (KGR 200-600) von zumindest 50 Mio. EUR (exkl. USt.) bzw. 20 000 m2 BGF eines öffentlichen Auftraggebers zugrunde, oder ein
—— Bahnhofs- oder Flughafen Ankunft/Abfluggebäude mit zumindest 50 Mio. EUR (exkl. USt)
—bei einem 1. Referenzprojekt von weniger als 50 Mio. EUR Errichtungskosten ist ein weiteres Referenzprojekt mit über 100 Mio. EUR bzw. 50 000 m2 BGF eines öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen, wobei klarstellend festgehalten wird, dass das weitere Referenzprojekt keinen klinischen Inhalt aufweisen muss und nicht als Auswahlreferenz gem. II.2.9 verwendet werden kann,
— wenn das 1. Referenzprojekt die 50 Mio. EUR Errichtungskosten überschreitet kann die 2. Referenz in Hinblick auf den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit entfallen,
— die Kostenangaben beziehen sich auf die Summe der Kostengruppen 200- 600 der DIN 276 aktuelle Fassung,
— die Anwendung des Vergaberechts (Durchführung europaweiter Vergabeverfahren) ist nachzuweisen,
— Referenzen, bei denen die Leistungserbringung (Abschluss LPH 8 bzw. das Datum der eigenen Schlussrechnung dazu) bereits vor mehr als einhundertzwanzig (120) Monaten gerechnet ab der gegenständlichen Verfahrenseinleitung abgeschlossen wurde (Zeitpunkt der Schlussrechnung der Leistung des AN), werden nicht gewertet.
Ebenso werden Referenzen, die mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, nicht berücksichtigt,
2) Qualifikation des für den Einsatz im Projekt vorgesehenen Projektleiters:
— Erfolgreicher Abschluss einer facheinschlägigen Hochschulausbildung (zumindest erfolg-reicher Abschluss einer facheinschlägigen Berufsprüfung bzw. Nachweis einer zumindest 7-jährigen Berufspraxis in einschlägiger Projektbearbeitung.
1) Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2) Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Nachunternehmer gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3) Dem späteren Angebot ist eine Erklärung nach § 4 NTVergG beizufügen. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt.
Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
3) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3. angegebenen Link möglich.
4) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.