Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die privaten Teilnehmer im Landkreis Wesermarsch: Ausbauphase II
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-wesermarsch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die privaten Teilnehmer im Landkreis Wesermarsch: Ausbauphase II
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt 2.813 private Teilnehmer und 37 Mobilfunkstandorte angeschlossen werden. Des Weiteren sind bis zu 27 Adressen an das NGA-Netz anzuschließen (Option). Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 definierten Teilnehmerbegriff. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Dabei soll den privaten Teilnehmern nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und den Mobilfunkstandorten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Wesermarsch, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Option:
Der Landkreis möchte den bislang aus wirtschaftlichen Gründen unberücksichtigten Grundstückseigentümern von Adressen in weißen Flecken die Möglichkeit geben, die Tiefbauleistungen der Längsverlegung des Trassenbaus eigenverantwortlich (überwiegend in privatem Grund) ohne Gewährleistung des Auftragnehmers selbst zu realisieren. Hierbei handelt es sich um bis zu 27 zusätzliche Adressen. Nach Durchführung der Tiefbauleistungen durch die Grundstückseigentümer sind diese Adressen vom TKU an das NGA-Netz anzuschließen. Hierzu ist insbesondere der Kabeleinzug von Glasfaserkabel nebst Spleißen für ca. 53 km sowie die Realisierung der Hausanschlüsse für die optionalen Adressen notwendig.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zum Service-Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für die privaten Teilnehmer im Landkreis Wesermarsch: Ausbauphase II
Nationale Identifikationsnummer: HRB 3723
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/