Nationalparkpromenade Norddeich Naturerlebnis Dünenlandschaft und Wattenmeer; Informations- und Sanitärcontainer Referenznummer der Bekanntmachung: NP2021-VE8
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norden
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26506
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-norden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nationalparkpromenade Norddeich Naturerlebnis Dünenlandschaft und Wattenmeer; Informations- und Sanitärcontainer
Informations- und Sanitärcontainer Nationalparkpromenade und Dünenlandschaft.
Norden-Norddeich
DEUTSCHLAND
Informations- und Sanitärcontainer Nationalparkpromenade und Dünenlandschaft
1 St Sanitärcontainer mit Holzverkleidung liefern, aufstellen und anschließen
1 St Informationscontainer mit Holzverkleidung liefern, aufstellen und anschließen.
EFRE, Projekt-Nr. 4903 8 600 und ZW 6- 85035268
Die „Nationalparkpromenade Dünenlandschaft und Wattenmeer“ wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Programm Stärker entwickelte Regionen (SER). Das „Naturerlebnis Dünenlandschaft und Wattenmeer“ wird gefördert aus EFRE-Mitteln des Programms Stärker entwickelte Regionen (SER).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
Keine besonderen Vorgaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).