Rahmenvereinbarung zur Beschaffung u. zum Betrieb von Netzwerkkomponenten in Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYY4E/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYY4E
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung u. zum Betrieb von Netzwerkkomponenten in Schulen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32400000 Netzwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beschaffung und Betrieb von Netzwerkkomponenten für 26 Schulen zu vergeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Hauptort der Ausführung:

31134 Hildesheim verschiedene Schulstandorte im Landkreis Hildesheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe, der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder DigitalPakt Schule 2019-2024 vom 16.5.2019 und der Verwaltungsvorschriften (VV/VV-Gk) zu § 44 LHO, Zuwendungen zum Ausbau der digitalen schulischen Bildungsinfrastruktur.

Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt in der Trägerschaft für 26 Schulen, die Einrichtung und den Betrieb der WLAN-Netzwerkinfrastruktur im Rahmen des DigitalPakts Schulen, zu vergeben. Es wird ein Betreiber gesucht, der die Lieferung und Einrichtung der WLAN-Netzwerkinfrastruktur sowie den Betrieb im Rahmen eines Betreibermodells für neue und bereits installierte Hardware in den Schulen übernimmt.

Beschaffung neuer Hardware und Betrieb für Schulen

— Controller (on Premises, virtualisiert oder Cloud),

— ca. 106 Edge-Switche 24 Port,

— ca. 555 Access Points.

Dienstleistungen:

— Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung für die jeweilige Schule,

— Aufbau, Integration und Test der Systeme,

— Übernahme des Betriebs.

Übernahme des Betriebs der vorhandenen Hardware in 16 Schulen für die Hersteller LANCOM und Extreme

Aerohive

— Controller on Premises,

— ca. 120 Edge-Switche,

— ca. 1 000 Access Points0

Details sind der Leistungsbeschreibung C10 zu entnehmen.

Laufzeit der Betriebs- und Servicevereinbarung:

— 60 Monate.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bei der Bewertung der eingegangenen Teilnahmeanträge wird eine Skalierung auf Basis von max. 1 000 erreichbaren Bewertungspunkten durchgeführt. Genaue Bewertungshinweise entnehmen Sie bitte dem Abschnitt III dieser Bekanntmachung.

Es erfolgt eine Unterteilung der Anbieter in kleine und mittlere Unternehmen (KMU – Umsatzgröße <10 Mio. EUR)

Und große Unternehmen (Umsatzgröße ?10 Mio.EUR)

Es werden jeweils max. 3 Bewerber je Kategorie zum Dialog zugelassen.

Die Einladungen zum 1. Dialog für die ausgewählten Unternehmen werden voraussichtlich am 23.2.2021

Versandt. Eine Aufwandsentschädigung für die teilnehmenden Unternehmen wird nicht gewährt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.1.1. Unterzeichnung B11 Eigenerklärung für Bewerber (Ausschlusskriterium),

1.1.2. Unterzeichnung B12 Erklärung zum Tariftreue/ Mindestentgelt (Ausschlusskriterium),

1.1.3. Unterzeichnung B13 234 Erklärungen zu einer Bietergemeinschaft (Informationskriterium),

1.1.4. Unterzeichnung B14 235 Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten a. Unter. (Informationskriterium),

1.1.5. Unterzeichnung B15 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Informationskriterium),

1.1.6. Unterzeichnung B16 Datenschutzerklärung (Ausschlusskriterium).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.2.1. Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre

(Informationskriterium),

1.2.2. „Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar) mit einem Creditreform-Bonitätsindex mit einer „Gute Bonität“ der Risikoklasse II. Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft

Darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.

(Ausschlusskriterium)

(Siehe: https://www.creditreform.de/microsites/creditreform-ratingmap-deutschland.html)“

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.3.1. Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen im Bereich IT-Hardware mit Betriebskonzept.

(Bewertungskriterium)

Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer),

1.3.2. Welche Hersteller (Typ, Produktname) kommen aus Ihrer Sicht in Betracht? (Informationskriterium),

1.3.3. Welchen Partnerstatus haben Sie bei den Herstellern? (Bewertungskriterium), (Bitte geben Sie auch die jeweilige Statusreihenfolge bei dem(n) Hersteller(n) mit an z. B. Bronze, Silber, Gold usw.),

1.3.4. Wie viele Mitarbeiter stehen mit dem erforderlichen Skill und der Zertifizierung für die in 1.3.2. genannten Hersteller, zur Verfügung. (differenzierte Angaben pro Hersteller sind möglich) (Bewertungskriterium),

1.3.5. Wie viele Mitarbeiter stehen im Vor-Ort-Service, für die Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten, zur Verfügung? (Bewertungskriterium),

1.3.6. Hat Ihr Unternehmen bereits Erfahrungen im Bereich WLAN Betrieb für Schulen? (Ausschlusskriterium),

1.3.7. ISO 9001 Zertifizierung (gültig ist sowohl ein Zertifikat des IT-Dienstleisters als auch des Herstellers) (Ausschlusskriterium),

1.3.8. ISO 27001 Zertifizierung (wird ausschließlich seitens des Rechenzentrumsbetreibers im Falle des RZBetriebs erforderlich) (Ausschlusskriterium),

1.3.9. Sicherstellung eines Servicestandortes in einem Umkreis der Stadt Hildesheim von max. 200 km (hierzu gelten auch Standorte von Unterauftragnehmern),

1.3.10 Ist Ihr Unternehmen in der Lage die bestehende LANCOM und Aerohive Komponenten im Rahmen eines Betreibermodells, mit proaktivem Monitoring, zu betreiben? (Ausschlusskriterium),

1.3.11. Es sind mindestens 3 vergleichbare abgeschlossene Referenzen mit der beigefügten Anlage

„Referenzen“ mit nachfolgenden Angaben bereitzustellen:

— Auftraggeber, Standort, Branche des Auftraggebers,

— Projektdauer, Inbetriebnahmezeitpunkt,

— Kurzbeschreibung des Projektes,

— Ansprechpartner des Auftraggebers – Name.

Firma, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

— Eine etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des gesamten Vertrages haftet,

— Der Bieter hat mit Abgabe des Teilnahmeantrags schriftlich zu erklären, bei der Ausführung des Auftragsseinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) mindesten sein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit [Betrag gelöscht] EUR) zu zahlen und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden.

Mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Aufgrund der erforderlichen Dringlichkeit zur Beschaffung eines leistungsfähigen Betreibers, insbesondere zur Sicherstellung und Verbesserung des digitalen Schulbetriebs in der andauernden COVID 19-Pandemie, ist ein beschleunigtes Verfahren unumgänglich, auch um bereits eingeleitete Prozesse nicht nachhaltig zu gefährden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/02/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/03/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere

Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als

Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur eine Bewerbung zugelassen.

Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den:

Landkreis Hildesheim

Amt 103 – Zentrale Beschaffungsstelle

Bischof-Janssen-Straße 31

31134 Hildesheim

E-Mail: [removed]

Zu richten.

Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet.

Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).

Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen.

Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten.

Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter.

Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen.

Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYY4E

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen Nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb Von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2021

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