Samtgemeinde Grafschaft Hoya – Sanierung des Freibades Hoya/Weser – Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JDPWY
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoya/Weser
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 27318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grafschaft-hoya.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Samtgemeinde Grafschaft Hoya – Sanierung des Freibades Hoya/Weser – Generalplanungsleistungen
Gegenstand des Auftrags sind die Generalplanungsleistungen der
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
— Objektplanung für Freianlagen (§§ 39 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
— Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 6
— Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9, für:
— Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen),
— Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen),
— Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen),
— Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen),
— Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
— Anlagengruppe 6 (Förderanlagen),
— Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation).
Freibad Hoya/Weser
Rudolf-Harbig-Str. 4
27318 Hoya/Weser
Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Modernisierung / Erneuerung des Freibades Hoya.
Im Zuge dieser Maßnahme ist insbesondere folgenden Aspekten Rechnung zu tragen:
— Barrierefreiheit,
— Beheizung Becken,
— Separater Mutter und Kind-Bereich,
— Sanierung der Technik,
— Modernisierung Umkleidebereich.
Das Freibad Hoya ist Anfang der 1970 er Jahre erstellt und in Betrieb genommen worden und besteht somit mittlerweile seit nahezu 50 Jahren. Es verfügt über zwei 50-Meter Becken (Schwimmer und Nichtschwimmer), in das Nichtschwimmerbecken ist ein Mutter und Kind-Bereich integriert. Die Technik (Filter, Pumpen, Chlorgasanlage, Elektroinstallation usw.) ist im Technikgebäude untergebracht. Außerdem besteht der Umkleidetrakt mit Sanitärbereich und Lagermöglichkeiten, Kassen- und Schwimmmeisterraum. Ferner ist ein Verkauf / Imbiss vorhanden. An das Nichtschwimmerbecken ist eine Riesenrutsche angeschlossen. Zur Übersicht ist ein Lageplan beigefügt.
Obwohl sich das Freibad insgesamt trotz seines Alters in einem vergleichsweise guten Zustand befindet, wie auch aufgrund einer Untersuchung durch ein Fachbüro bestätigt wird, bestehen verschiedene Defizite. Diese sind insbesondere auf die Weiterentwicklung seit Bau des Freibades in den verschiedenen Bereichen zurückzuführen. Beispielhaft sind zu nennen:
— Hygienische Anforderungen,
— Technische Anforderungen,
— Barrierefreiheit,
— Ungünstige Beheizung, insbesondere bei schlechter Witterung.
Bezüglich der einzelnen Bereiche sind insbesondere folgende Punkte zu verändern:
Schwimmer-/Nichtschwimmerbecken:
— Beide Becken sind gefliest.
Hier bestehen inzwischen andere Möglichkeiten.
— Beckenboden und Beckenwände entsprechen nicht den heutigen konstruktiven / statischen Anforderungen,
— Fehlender behindertengerechter Einstieg.
Mutter und Kind-Bereich:
Der Mutter und Kind-Bereich ist derzeit in das Nichtschwimmerbecken integriert. Dies kann zu hygienischen Problemen führen. Insofern ist heute eher ein separater Mutter und Kind-Bereich üblich.
Technik:
Hier sind verschiedene Pumpen zu erneuern. Außerdem ist die E-Technik auf den heutigen Stand zu bringen. Ferner bedarf die Filteranlage einer Erneuerung unter Berücksichtigung der heutigen Anforderungen.
Umkleidebereich:
— Die Umkleidekabinen sind veraltet.
Außerdem entspricht dieser Bereich nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit.
— Außerdem ist keine Heizung vorhanden.
Beheizung Becken:
Für die Beheizung der Becken war ursprünglich eine Heizung vorhanden. Diese Heizung wurde durch eine PV-Anlage ersetzt. Da diese PV-Heizung nur bei entsprechender Witterung für eine Aufheizung der Becken sorgt, wird von zahlreichen Badegästen die Wassertemperatur bei schlechter Witterung bemängelt.
Bislang liegt keine Planung für eine Modernisierung / Erneuerung des Freibades vor. Es ist bislang lediglich eine Bewertung des Bestandes vorgenommen worden. Auf der Grundlage einer Kostenschätzung muss davon ausgegangen werden, dass bei Beibehaltung von 50-Meter Bahnen die Kosten für eine Erneuerung bei etwa 7 bis 7,5 Millionen EUR liegen. Der Samtgemeindeausschuss hat inzwischen auch die Beibehaltung eines 50-Meter-Beckens beschlossen.
Die Samtgemeinde hat für dieses Projekt einen Fördermittelantrag nach dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen gestellt und eine anteilige Förderung in Aussicht gestellt bekommen. Die Vorgaben und Anforderungen der Fördermittelbehörde sind daher zu beachten und zwingend einzuhalten.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektleiter*in = 35 %,
— Stv. Projektleiter*in = 25 %,
— Bewerber (Büro) = 40 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der*des benannten Projektleiters*in, der*des stellvertretenden Projektleiters*in sowie des Bewerbers sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die 3 geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bie-tergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bieterge-meinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen /Unterlagen beizufügen:
3.1 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis der*des Projektleiters*in und der*des stellvertretenden Projektleiters*in in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung/Tragwerksplanung/Technische Ausrüstung, vorzugsweise Sanierung, Modernisierung, Umbau, Erweiterung von Freizeitbädern).
Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung/Tragwerksplanung/Technische Ausrüstung, vorzugsweise Sanierung, Modernisierung, Umbau, Erweiterung von Freizeitbädern).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Für den Bewerber (das/die Büro/s) sind dabei folgende Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016) einzureichen:
— mindestens eine Referenz über die Objektplanung für Gebäude und Innenräume,
— mindestens eine Referenz über die Fachplanung der Tragwerksplanung,
— mindestens eine Referenz über die Fachplanung der Technischen Ausrüstung.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung),
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen,
— Gesamtbaukosten (brutto),
— Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme),
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2016) erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen),
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend).
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDPWY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]