Kreishaus Osnabrück / Austausch von Brand-/Rauchschutztüren als Vorabmaßnahme der umfassenden Gebäudesanierung – Stahltüren Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2020 - 402
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 541 / 501-1100
Fax: +49 541 / 501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishaus Osnabrück / Austausch von Brand-/Rauchschutztüren als Vorabmaßnahme der umfassenden Gebäudesanierung – Stahltüren
Der Landkreis Osnabrück plant die umfassende Sanierung seines Kreishauses.
Als vorgezogene Brandschutzmaßnahme werden bereits vor Umsetzung der umfassenden Gebäudesanierung die Lieferung und der Einbau von Stahlblechtüren verschiedener Qualitäten sowie der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Türen ausgeschrieben. Beginn der Arbeiten ist Anfang/Mitte Juni 2021.
Kreishaus Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
1. Lieferung und Einbau von Stahltüren verschiedener Qualitäten:
— T30 1-flügelig = 11 St.,
— T30 2-flügelig = 1 St.,
— T30 RS 1-flügelig = 20 St.,
— T30 RS 1-flügelig mit Glasausschnitt = 1 St.,
— T30 RS 2-flügelig = 4 St.,
— T90 1-flügelig = 1 St.,
— T90 RS 1-flügelig = 1 St.,
— T90 RS 2-flügelig = 1 St.
2. Ausbau und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Türen (40 St.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a EU Abs. 1 VOB/A),
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1-4 VOB/A
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Eignungsnachweise gem. § 6a EU Abs. 2 VOB/A, insbesondere:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Abs. 2 lit. c) VOB/A)
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.
Eignungsnachweise gem. § 6a EU Abs. 3 VOB/A, insbesondere:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (§ 6a EU Abs. 3 lit. a) VOB/A)
2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. (§ 6a EU Abs. 3 lit. g) VOB/A)
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die Angabe ist
— zum einem unter Punkt 7 des Vordrucks „VVB 213 – Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung 07-2019“ sowie
— zum anderen im Vordruck „VVB 235 – Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017“ vorzunehmen.
Da die Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten während des laufenden Betriebs im Kreishaus stattfinden, sind lärmintensive Arbeiten wie Abbrucharbeiten freitags ab 13.00 Uhr und samstags ganztägig durchzuführen. Dies ist in die Einheitspreise für die Abbrucharbeiten einzukalkulieren. Zusätzlich ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, dass die Arbeiten abschnittsweise ausgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Osnabrück
Bieter dürfen gem. § 14 EU VOB/A nicht an der Öffnung teilnehmen.
Bietern wird die Information über die Angebotsöffnung gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A unaufgefordert elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i. V. m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 16.2.2021 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ zu richten.
Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation“ der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des „Bündnisses gegen Schwarzarbeit“ hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDHK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland