Sanierung Aufzugsanlagen 1.BA, Planung Fördertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 20 E 045004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Aufzugsanlagen 1.BA, Planung Fördertechnik
Der Auftraggeber beabsichtigt – vorbehaltlich der entsprechenden Fördermittelzuweisung – die Umsetzung des ersten von 3 Bauabschnitten zur Sanierung von Aufzugsanlagen in der Universitätsmedizin Göttingen.
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall zunächst Planungsleistungen zur Aufstellung einer Unterlage nach § 24 LHO (sog. ZBauL) zu erbringen, die er ebenfalls verbindlich mit seinem Angebot zu bepreisen hat. Auf der Grundlage der ZBauL wird der Förderantrag für die Baumaßnahme beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen (MWK) gestellt. Nach positiver Förderzusage des MWK behält sich der Auftraggeber vor, die Planungsleistungen Fördertechnik – soweit diese nicht bereits im Rahmen der Erstellung der ZBauL erbracht worden sind, optional bzw. stufenweise – entsprechend den Vorgaben des Planungsvertrags – zu beauftragen.
Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) beabsichtigt die Sanierung von 10 Aufzugsanlagen, verteilt auf den Liegenschaften der der UMG.
Die Sanierung ist bei allen 10 Aufzugsanlagen, aus den Jahren 1960 bis 1974, in Form einer Komplettsanierung vorgesehen.
Zusätzlich zur Sanierung der reinen Aufzugsanlagen, sind die zugehörigen Elektroinstallation und entsprechenden Schnittstellen, wie z. B. Anlagenvisualisierung und GLT-Technik, zu ertüchtigen und zu schaffen.
3 Personenaufzüge befinden sind in Personalwohnheimen mit bis zu 8 Etagen, 3 Personenaufzüge in Gebäuden der Krankenversorgung mit bis zu 7 Etagen, 2 Personen- und Lastenaufzüge in einem Gebäude der Krankenversorgung mit 7 Etagen und ein Lastenaufzug in einem Versorgungsgebäude mit 3 Etagen.
Beabsichtigt ist Sanierung schrittweise durchzuführen, mit 2 Aufzuganlagen parallel im Umbau. Der aktuelle Rahmenterminplan sieht vor, dass der Baubeginn im zweiten Quartal 2022 erfolgt und die Übergabe der letzten beiden zu sanierenden Anlagen an den Betreiber im ersten Quartal 2024 erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Aufzugsanlagen 1.BA, Planung Fördertechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76139
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9698628_N17745825_L20_DO_I522.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber DE Standardformular 02 — Auftragsbekanntmachung 13/17 dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).