Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN: VE 461-2 Rohrpostanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: S2UWN_1.6_VE_461-2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN: VE 461-2 Rohrpostanlagen
Rohrpostanlagen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rohrpostanlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikationsnummer EFB 124,
2. EFB 234 Erklärung Bieter/Arbeitsgemeinschaft,
3. Verzeichnis der Leistung anderer Unternehmen EFB 235,
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 124 GWB,
5. Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG,
6. Referenzen ähnlicher Leistung mit Ansprechpartner und Telefonnummer der letzten 4 Jahre,
7. Leistungsnachweis nach DIN EN 1090.
Siehe EU III.1.1).
Siehe EU III.1.1).
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, Sicherheitsleistung für Mangelansprüche 3 % der Abrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.