Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seiten- und Mittelstreifen sowie auf Parkplätzen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des regionalen Geschäftsbereich Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 03_942011_266357
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seiten- und Mittelstreifen sowie auf Parkplätzen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des regionalen Geschäftsbereich Hannover
Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seiten- und Mittelstreifen, an den Anschlussstellen sowie auf Parkplätzen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des regionalen Geschäftsbereich Hannover.
Laufzeit: 1.5.2021-30.4.2023.
— Los Nr. 1: Straßenmeistereien Berenbostel, Burgdorf und Wennigsen,
— Los Nr. 2: Straßenmeistereien Bockenem, Gronau und Sarstedt.
Los Nr. 1: Straßenmeistereien Berenbostel, Burgdorf und Wennigsen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover
Dorfstraße 17-19
30519 Hannover
Straßenbereiche auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den Bezirken der Straßenmeistereien Berenbostel, Burgdorf und Wennigsen.
Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seiten- und Mittelstreifen, an den Anschlussstellen sowie auf Parkplätzen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des regionalen Geschäftsbereich Hannover. Laufzeit: 1.5.2021-30.4.2023.
Der gesammte Abfall ist ordnungsgemäß nach Fraktionen zu entsorgen.
Die Sicherung der Arbeitsstellen nach RSA ist Bestandteil des Auftrages.
Die Ausführung der geforderten Leistungen muss bei planbaren Leistungen bis spätestens den 5. Werktag nach Abruf durch die Straßenmeistereien erfolgen.
Im Bereich der Straßenmeisterei Wennigsen ist zusätzlich die kurzfristige, punktuelle Sammlung und Entsorgung von größeren mengen wild entsorgtem Abfall erforderlich. Der AN hat spätestens am 2. Werktag nach Aufforderung durch die Straßenmeisterei die Leistung zu erbringen und den punktuell angefallenen Abfall aufzusammeln und zu entsorgen.
Los Nr. 2: Straßenmeistereien Bockenem, Gronau und Sarstedt
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hannover
Dorfstraße 17-19
30519 Hannover
Straßenbereiche auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den Bezirken der Straßenmeistereien BBockenem, Gronau und Sarstedt.
Abfallsammlung auf straßenbegleitenden Seiten- und Mittelstreifen, an den Anschlussstellen sowie auf Parkplätzen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk des regionalen Geschäftsbereich Hannover. Laufzeit: 1.5.2021-30.4.2023.
Der gesammte Abfall ist ordnungsgemäß nach Fraktionen zu entsorgen.
Die Sicherung der Arbeitsstellen nach RSA ist Bestandteil des Auftrages.
Die Ausführung der geforderten Leistungen muss bei planbaren Leistungen bis spätestens den 5. Werktag nach Abruf durch die Straßenmeistereien erfolgen.
Im Bereich der Straßenmeisterei Gronau ist zusätzlich die kurzfristige, punktuelle Sammlung und Entsorgung von größeren mengen wild entsorgtem Abfall erforderlich. Der AN hat spätestens am 2. Werktag nach Aufforderung durch die Straßenmeisterei die Leistung zu erbringen und den punktuell angefallenen Abfall aufzusammeln und zu entsorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte wesentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge der letzten 3 Jahren. Dies in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Anzeige nach § 53 KrWG,
— Nachweis der Qualifikation des für Sicherungsarbeiten eingesetzten Personals gemäß MVAS 1999.
Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung der Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.3.2013 (Nds. GVBI Nr. 20/2013, 7.11.2013), geändert durch Gesetz vom 8.6.2016 (Nds. GVBI Nr. 6/2016). Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6YT3M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de