Projekt 03 Sanierung des Freibades Waldemar – Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2020-0053
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bevensen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bevensen-ebstorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 03 Sanierung des Freibades Waldemar – Freianlagenplanung
Planungsleistungen Freianlagen/Objektplanung.
Die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf plant die Baumaßnahme Hallen- und Freizeitbades in Ebstorf in der Gemeinde Bad Bevensen-Ebstorf.
Dabei soll die Beckenfläche verkleinert, neu strukturiert und Barrierefrei zugänglich gemacht, sowie durch neue Elemente Attraktiver werden. Dies umfasst Erhalt bzw. die Erneuerung des Kleinkinderbeckens, der Neubau und die Verkleinerung des Freibadbereiches für Schwimmer (geringere Wassermenge und Wassertiefe, 25 m oder 50 m Bahnen) und Nichtschwimmer (mit Rutsche) sowie der Neubau der Sprunganlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf Formblatt (Teil C der Vergabeunterlagen) und Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ bzw. „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ berechtigt geführt wird (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft).
1. Eigenerklärung auf Formblatt (Teil C der Vergabeunterlagen) zu Jahresumsatz insgesamt und Jahresumsatz aus Planungsleistungen für den Bereich Freizeit/Sport und Spielund Sportanlagen in den Jahren 2010-2019;
2. Nachweis (durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine Versicherung zu gewähren) einer Berufshaftpflichtversicherung bzgl. Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Zu 2): Deckungssummen in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine evtl. Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen für Freianlagenplanung.
1. Eigenerklärung auf Formblatt (Anlage C01 der Vergabeunterlagen) über mit dem Auftragsgegenstand Vergleichbare frühere Aufträge;
2. Eigenerklärung auf Formblatt (Teil C der Vergabeunterlagen) zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2017-2019 bzgl. Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieuren, Kaufmännischen/Technischen Mitarbeitern;
3. Eigenerklärung auf Formblatt (Teil C der Vergabeunterlagen) zu für den Auftragsgegenstand vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in (Name, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung im Bereich Freizeit/Sport oder Spiel- und Sportanlagen in Jahren);
4. Eigenerklärung auf Formblatt (Anlage C02 der Vergabeunterlagen) zur Vergabe von Auftragsteilen an Nachunternehmer.
Zu 3) Es sind mindestens 2 Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge anzugeben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, bei denen sämtliche der folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Mindestens eine Referenz aus dem Bereich Spiel- und Sportanlagen,
— Mindestens eine Referenz aus dem Bereich: Freibäder,
— Gesamtbauwerkskosten (Summe aus KG 300 und 400) Mindestens 1 Mio. EUR (netto),
— Mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen der Jeweiligen Planungsdisziplin,
— Leistungsbeginn des Bewerbers frühestens 2010.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland