Transport heizwertreicher Abfälle des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen Referenznummer der Bekanntmachung: AS 01-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedland
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.as-nds.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport heizwertreicher Abfälle des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen
Gegenstand der Leistung ist der Just-in-time-Transport von in der MBA Deiderode erzeugten heizwertreichen Abfällen – „HWR-Brennstoff“ – (Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): 191210) von der MBA Deiderode zum HKW Witzenhausen inklusive der Bereitstellung der erforderlichen Walking-Floor-Auflieger nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Die Übernahme der Abfälle erfolgt an der MBA Deiderode. Der Transport erfolgt zum HKW Witzenhausen sowie im Bedarfsfall zu anderen Entsorgungsanlagen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung
Just-in-time-Transport von HWR-Brennstoff (AVV 191210), Bandbreite: ca. 39 100 bis 47 700 Mg/a, von der MBA Deiderode zum HKW Witzenhausen sowie Bereitstellung der erforderlichen Walking-Floor-Auflieger nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindestanforderungen,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung der eingereichten Nachweise die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, der Handelsregisterauszug sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe; die zu Leistungsbeginn geforderte Höhe ist in Teil F der Vergabeunterlagen (Transportvertrag) benannt,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für den Transport von Abfällen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefon- Nr.), sowie Leistungsumfang (transportierte Abfallmenge pro Monat).
— Vorlage einer Kopie der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für das Sammeln oder das Befördern von Abfällen oder der behördlich bestätigten Anzeige gemäß § 53 KrWG bzw. nachvollziehbare Darstellung der Erlangung einer solchen Zertifizierung oder Bestätigung bis zum Leistungsbeginn.
— Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens: (Anzahl der Mitarbeiter, davon Kraftfahrer; Anzahl der Zugmaschinen für Walking-Floor-Transport im Fuhrpark; Anzahl der für Abfalltransport geeigneten Walking-Floor-Auflieger im Fuhrpark).
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Mindestanforderung an die Referenzen:
Es ist mindestens ein Referenzauftrag vorzulegen, der eine Transportmenge von 5 000 Mg/a an Abfällen insgesamt umfasst.
— Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG),
— Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
— Erklärung zur Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG),
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügunggestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRNYT02
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland