B 247, Neubau Ortsumgehung Obernfeld – Mingerode: Objektplanung Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 03_338101_223626
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 247, Neubau Ortsumgehung Obernfeld – Mingerode: Objektplanung Verkehrsanlagen
Die Bundesstraße 247 (B 247) ist eine deutsche Bundesstraße in Niedersachsen und Thüringen. Sie beginnt in Katlenburg-Lindau und führt über Duderstadt, die Bundesautobahn 38 bei Leinefelde-Worbis, Mühlhausen, Bad Langensalza und Gotha (mit Anschluss an die Bundesautobahn 4) nach Ohrdruf.
Die B 247 besitzt eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Thüringen. Sie verbindet die Städte Duderstadt (Landkreis Göttingen) und Worbis (Thüringen) mit dem Autobahnnetz und dient als Verteilungsschiene zwischen dem Oberen und dem Unteren Eichsfeld. Die B 247 hat somit eine große Bedeutung sowohl für die Wirtschaft als auch für den Tourismus.
Die zu planende Trasse befindet sich im Landkreis Göttingen im südöstlichen Niedersachsen nahe der Landesgrenze zum Freistaat Thüringen. Die Ortsumgehung (OU) Duderstadt Nordteil im Abschnitt Obernfeld – Mingerode im Zuge der Bundesstraße 247 ist Teilabschnitt (VKE 1) der Verlegung der Bundesstraße 247 von nördlich Obernfeld bis zur Landesgrenze Thüringen im Bereich Niedersachsen (VKE 1-3). In Thüringen schließt die Ortsumgehung Ferna – Teistungen (VKE 4) daran an.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat der Verkehr auf der B 247 sehr stark zugenommen. Aus dieser hohen Verkehrsbelastung und der für diese Belastung nicht dimensionierten B 247 resultieren steigende starke Belastungen durch die Lärm- und Schadstoffimmissionen in den engen und teilweise kurvenreichen Ortsdurchfahrten von Duderstadt und seinen Ortsteilen Obernfeld, Mingerode, Westerode und Gerblingerode. Hier ist der auf der B 247 zu erwartende Verkehr mit den gegebenen städtebaulichen Funktionen unverträglich. Der Ausbauzustand der Ortsdurchfahrten entspricht bereits heute nicht mehr den Anforderungen, die sich aus den Verkehrsbelastungen ableiten. Aufgrund der beschriebenen Verkehrsverhältnisse und der zu erwartenden Verkehrsentwicklung ist die Verlegung der B 247 als zweistreifige Bundesstraße unumgänglich.
Die Maßnahme ist Bestandteil des BVWP 2030 im vordringlichen Bedarf. Die VKE 2 wurde bereits fertiggestellt. Die VKE 3 befindet sich im Planfeststellungsverfahren.
Für die VKE 1 ist die Verbindung der Mittelzentren Northeim, Osterode, Duderstadt, Worbis maßgebend. Eine günstigere alternative Verbindung steht mit Berücksichtigung der Fahrzeit und Ausbauzustand nicht zur Verfügung.
Die Baukosten betragen ca. 23,6 Mio. EUR brutto.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Lph 1-4, optional 5).
B 247 Obernfeld, Mingerode
— Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 bis 4, optional Lph 5 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1,
— Besondere/Zusätzliche Leistungen:
—— Erstellen von koordinierten Leitungsplänen,
—— Hydraulische Berechnung,
—— Zuarbeit zur Erstellung des Fachbeitrages nach Wasserrahmenrichtlinie,
—— Einwendungsmanagement,
—— Zuarbeit zur Verkehrsuntersuchung,
—— Schall- und lufttechnische Untersuchungen,
—— Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit,
—— Zuarbeit zum Baugrundgutachten.
Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6YTX4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de