Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Ritterhude Referenznummer der Bekanntmachung: 2019004875
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Ritterhude
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Ritterhude. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung und die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen sowie deren Energiebelieferung verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt.
Gemeinde Ritterhude
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Ritterhude.Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung und die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen sowie deren Energiebelieferung verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogeneTätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt.
Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche:
— Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung,
— Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Gemeinde, Lagerhaltung, Einkauf, Planung, Zuarbeit KAG-Beiträge),
— Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen,
— regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Anlagen,
— Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen,
— Lieferung von Energie,
— Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Gemeinde.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutztenAnlagevermögens. Die Gemeinde Ritterhude ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Gemeinde Ritterhude
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.