B 3, Neubau OU Elstorf mit Zubringer A 26: Objektplanung Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: P490
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 3, Neubau OU Elstorf mit Zubringer A 26: Objektplanung Verkehrsanlagen
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B 3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der nördliche Planungsabschnitt (2. Bauabschnitt) wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf vom Geschäftsbereich Stade beplant. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die sich südlich anschließende OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin beide genannten Planungsabschnitte zum Projekt „B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26“ zusammengefasst.
Die zu planende OU Elstorf bindet im Norden des Planungsgebietes an die dort verlaufende B 73 im Bereich des Knotenpunktes B 73 / B 3n (Ende des 1. Bauabschnitts) westlich von Neu Wulmstorf und im Süden an die vorhandene B 3 südlich von Elstorf an. Die B 3 hat wegen ihrer Verbindungsfunktion sowohl zwischen den beiden Autobahnen A 26 und A 1 als auch zwischen dem Mittelzentrum Soltau im Heidekreis und dem Mittelzentrum Buxtehude im Landkreis Stade eine überregionale Bedeutung. Im Rahmen der Vorplanung wurde auf der OU Elstorf (VZV) für den Prognosehorizont 2030 für den 2. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 100 Kfz/24 h mit 1 760 SV/24 h und für den 3. Bauabschnitt ein Verkehrsaufkommen von 15 300 Kfz/24 h mit 2 620 SV/24 h prognostiziert.
Die gewählte Vorzugsvariante des zu planenden Streckenabschnitts ist insgesamt ca. 6 km lang. Gemäß RAL soll die Entwurfsklasse EKL 2 zur Anwendung kommen mit einem zweistreifigen Regelquerschnitt RQ 11,5+ weitestgehend mit Überholfahrstreifen (d.h. mit einer Kronenbreite von 11,50 bis 15,00 m).
Die Baukosten betragen für die Maßnahme ca. 46 Mio. EUR.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die dafür erforderlichen Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Lph 3-4, optional 5-6).
B 3, OU Elstorf
— Objektplanung Verkehrsanlagen anteilig Lph. 1 und 2, komplett Lph. 3 bis 4, sowie optional Lph. 5 bis 6 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1,
— Besondere / Zusätzliche Leistungen:
— Mitwirken beim Scoping,
— Mitwirken an Arbeitsgruppen,
— Vorabstimmen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden,
— Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit,
— Begleitung des Planfeststellungsverfahrens inkl. Teilnahme an Besprechungen, EÖT und Einwendungsmanagement,
— Konzeptentwurf für vorhandene Knotenpunkte mit zusätzlicher Variantenuntersuchung.
— Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5 und 6 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B 3, Neubau OU Elstorf mit Zubringer A 26: Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1-4, optional Lph 5-6)
Ort: Buchholz i. d. Nordheide
NUTS-Code: DE933 Harburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PD7LT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland