Nationalparkpromenade Norddeich Naturerlebnis Dünenlandschaft und Wattenmeer; Tiefbauarbeiten Teekabfuhrweg und Deich West Referenznummer der Bekanntmachung: NP2021-VE1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norden
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26506
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-norden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nationalparkpromenade Norddeich Naturerlebnis Dünenlandschaft und Wattenmeer; Tiefbauarbeiten Teekabfuhrweg und Deich West
Tiefbauarbeiten Teekabfuhrweg und Deich West.
Norden-Norddeich
DEUTSCHLAND
Tiefbauarbeiten Teekabfuhrweg und Deich West
— 3 100 m3 Kleibodenlieferung und -einbau,
— 2 400 m Spurbahnplatten setzen,
— 3 150 m2 Pflaster- und Plattenverlegung,
— 3 900 m2 farbige Asphaltdeckschicht mit Asphalttragschichten,
— 330 m Betongehstufen setzen.
EFRE, Projekt-Nr. 4903 8 600 und ZW 6- 85035268
Die „Nationalparkpromenade Dünenlandschaft und Wattenmeer“ wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Programm Stärker entwickelte Regionen (SER). Das „Naturerlebnis Dünenlandschaft und Wattenmeer“ wird gefördert aus EFRE-Mitteln des Programms Stärker entwickelte Regionen (SER).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
— Eignungsnachweis für Einbau von Beton der Überwach.-kl. 2+3 nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2,
— Angabe zur Betonüberwachungsstelle nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 (wird ggf. nachgefordert).
Abschnitt IV: Verfahren
Durch Verzögerungen bei der Erteilung der für die ausgeschriebenen Leistungen notwendigen Baugenehmigung einerseits sowie der Vorgaben der Unteren Deichbehörde zum zwingenden Baubeginn andererseits wird die Zeit zwischen Ausschreibungsreife und notwendigen Baubeginn derart verkürzt, dass die Baumaßnahme bei Ausschöpfung der Angebotsfrist gemäß § 10a EU Abs. 1, 4 VOB/A nicht mehr fachgerecht durchgeführt werden könnte.
Das führt zu einer hinreichenden Dringlichkeit im Sinne des § 10aEU Abs. 3 VOB/A, wodurch die Angebotsfrist geringfügig zu verkürzen war.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).